Katalonien: Unabhängigkeitserklärung am Montag?

Kataloniens Regionalpräsident Puigdemont plant, am Montag die Unabhängigkeit auszurufen. Was könnte passieren?

Ministerpräsident Rajoy könnte im Gegenzug (auf Grundlage von Artikel 155 der spanischen Verfassung) mit absoluter Mehrheit (also mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen) im Senat die Autonomie Kataloniens suspendieren, wenn notwendig auch mit Gewalt. Keine guten Vorzeichen.

Wie bereits zuvor angemerkt, verhält sich die spanische Regierung taktisch äußerst ungeschickt (siehe dazu diesen Artikel im Atlantic). Den Katalanen geht es primär um das Recht, eine Abstimmung abzuhalten, nicht unbedingt um ihre Unabhängigkeit. Die Zeit Francos, in der das Katalanische in der Öffentlichkeit verboten war und katalanische Institutionen (wie die eigene Regierung) abgeschafft wurden, ist noch immer tief im kollektiven Gedächtnis verankert. Das Vorgehen der spanischen Polizei hat alte Wunden aufgerissen. Auch andere potentiell abtrünnige Regionen, allen voran das Baskenland, werden die aktuellen Entwicklungen genau beobachten.

Hätte die Zentralregierung anders handeln sollen? Wie das Beispiel Schottland gezeigt hat, kann eine Abstimmung durchaus kalmierend wirken. Der Traum vom eigenen Staat ist bei näherer Betrachtung mit viel Verantwortung verbunden, oft geht die Sorge um, ob und wie man ohne den Rest des Gebiets überleben kann. Gut möglich, dass viele, ja sogar eine Mehrheit der Katalanen aus diesen und ähnlichen Gründen dagegen gestimmt hätten. Jetzt – wo Madrid gezeigt hat, eine solche unter keinen Umständen zu akzeptieren – sieht die Sache wohl anders aus. Die spanische Zentralregierung ist dabei, sich von den Katalanen zu entfremden, regelrecht zu ihrem Gegner zu machen – wie die Geschichte zeigt, eint nichts so sehr wie ein gemeinsamer Feind.

Section 155 1. If a Self-governing Community does not fulfil the obligations imposed upon it by the Constitution or other laws, or acts in a way that is seriously prejudicial to the general interest of Spain, the Government, after having lodged a complaint with the President of the Self-governing Community and failed to receive satisfaction therefore, may, following approval granted by the overall majority of the Senate, take all measures necessary to compel the Community to meet said obligations, or to protect the above mentioned general interest.

2 Kommentare zu „Katalonien: Unabhängigkeitserklärung am Montag?

  1. Leseprobe aus der spanischen Verfassung:

    Art. 2. Die Verfassung gründet sich auf die unauflösliche Einheit der spanischen Nation, gemeinsames und unteilbares Vaterland aller Spanier; sie anerkennt und gewährleistet das Recht auf Autonomie der Nationalitäten und Regionen, aus denen sie sich zusammensetzt, und auf die Solidarität zwischen ihnen.

    Art. 3. (1) Kastilisch ist die offizielle Staatssprache. Alle Spanier haben die Pflicht, sie zu kennen, und das Recht, sie zu gebrauchen.

    (2) Die anderen Sprachen Spaniens sind in den Autonomen Gemeinschaften und gemäß ihren jeweiligen Statuten ebenfalls Amtssprachen.

    (3) Der Reichtum der unterschiedlichen sprachlichen Gegebenheiten Spaniens ist ein Kulturgut, das besonders zu achten und zu schützen ist.

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