Rezension: Samira Akbarian, „Recht brechen. Eine Theorie des zivilen Ungehorsams“

Irgendwann kommt der Punkt, an dem Gesetze nicht mehr eingehalten werden müssen. An dem es sogar geboten erscheint, sie – zum Schutz von etwas Höherem, allen voran der Verfassung  – zu verletzen. Eine alte rechtsphilosophische Frage, die mit den Protesten und Entwicklungen der letzten Jahre neue Aktualität bekommen hat. Samira Akbarian legt eine überzeugende Schrift zur Illegitimit und Legitimität von politisch motivierten Rechtsbrüchen vor.

Bauern, die mit ihren Traktoren Straßen blockieren. Corona-Demos als Autokorsos, um zusätzliches Gewicht zu bekommen. Eine junge Frau, die sich in einem Kleid Polizisten mit Helmen und in voller Montur in den Weg stellt und festgenommen wird. Frauen, die einen Schutzschild als Spiegel fürs Schminken verwenden. Menschen, die sich auf die Fahrbahn kleben, um auf die Folgen des Klimawandels aufmerksam zu machen und dafür angeschrien, geschlagen, getreten, selbst angefahren werden.

Demonstrationen allert Art und, damit bisweilen einhergehend, der bewusste Rechtsbruch für ein vermeintlich oder tatsächlich höheres Gut prägen die letzten Jahrzehnte der Bürgerrechtsbewegung. Der Rechtspositivist verwehrt sich dem Gedanken, dass Einzelne darüber entscheiden, ob und wann sie sich an Gesetze halten. Aktivisten und Aktivistinnen verweisen wiederum darauf, dass Recht, das dabei versagt, die Umwelt, Freiheit oder Minderheiten – um nur drei Beispiele zu nennen – zu schützen, seinen Anspruch auf Einhaltung verloren hat.“

„Durch den Rechtsbruch wird Recht interpretiert“, wie Akbarian schreibt. Dahinter sieht sie drei Funktionen, die rechtsstaatliche, demokratische und ethische. Ziviler Ungehorsam kann „Loyalität zur Verfassung“ sein, kann dazu dienen, eine „Verfassung zu verteidigen“, indem man niedrigere Gesetze wegen der – im Stufenbau der Rechtsordnung weiter oben stehende – Verfassung verletzt. Demokratisch ist er, weil die auf bloßen Wahlen basierende Legitimität an ihre Grenzen stößt: Nicht alle dürfen mitbestimmen, wählen heißt nicht automatisch Zustimmung, Parteien sind ihrerseits eigene „oligarchische“ Apparate geworden (siehe dazu Robert Michels). Ziviler Ungehorsam hingegen steht jedem und jeder zu. Was ja, wie angedeutet, seine Gefahr, aber eben auch sein Potenzial erklärt.

Was uns zur ethischen Dimension bringt: Ziviler Ungehorsam ist kein Selbstzweck, er verfolgt ein Ziel. Der heutige Rechtsbrecher kann morgen schon ein Held sein (oder nicht): „I have a dream“. Dabei sei klargestellt, dass Akbarian kein revolutionäres Manifest vorlegt, sondern eine kühle, wenn auch kritische – am Status quo, an gewissen Protestformen, auch an demokratischen Defiziten – Analyse. Hier ist auch der stärkste Aspekt ihres Arguments: Sie unterscheidet „feige“ (meine Worte, sie drückt sich gewählter aus) und insofern illegitime Protestformen von denen, die mit Gefahr für den eigenen Leben einhergehen („Skin in the Game“, um es mit Taleb zu sagen). Gerade deshalb ist es perfide, Menschen als „Terroristen“ zu bezeichnen, die eben keine Gewalt anwenden. Damit wird der Begriff des Terrorismus – Gewalt gegen Zivilpersonen aus religiösen, rassistischen, oder sonstwie ideologischen Gründen – verwässert und potentiell legitime Anliegen diskreditiert. Es macht eben einen Unterschied, ob man sein körperliches Wohl riskiert und den eigenen Körper einsetzt, oder mit einem Traktor oder Auto Druck ausübt:

Den zivilen Ungehorsam als Verfassungsinterpretation zu verstehen, setzt nicht nur einen Maßstab hinsichtlich der Ziele fest, die mit dem Ungehorsam verfolgt werden, sondern auch für die Mittel. Protestmittel, die nicht die eigene Verletzlichkeit einsetzen, sondern darauf gerichtet sind, andere in deren Verletzlichkeit anzugreifen oder diese für die eigenen Zwecke auszunutzen, sind daher nicht mehr zivil. Die Gewaltlosigkeit als Anerkennung radikaler Gleichheit [kein Körper ist unverwundbar]…

Am Ende des Buchs steht der Anfang der Theorie zivilen Ungehorsams: „Recht verwirklichen“ in all seinen Facetten, Befreiung von Fremdherrschaft (Ghandi), Streben nach einer gerechten Ordnung (Martin Luther King), Rückzug und Selbstisolation (keine Steuern für Krieg, Thoureau). Freiheit und Gleichheit als unabdingbare und universale Prinzipien erlauben, ja gebieten den Ungehorsam gegen Gesetze, die sie verletzen und pervertieren. Das sollte eigentlich klar sein. Sollte.

Samaria Akbarian, Recht brechen. Eine Theorie zivilen Ungehorsams (C. H. Beck 2024)

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