Derzeit meinen so manche – etwa die Bild-Zeitung, nicht unbedingt für die Objektivität ihrer Nahost-Berichterstattung bekannt –, dass der Ankläger des Internationalen Strafgerichtshofs gesagt habe, dass es keine Beweise für einen Genozid in Gaza gäbe. Das hat er so aber nicht gesagt. Er hat allgemein nicht viel zu diesem Theme gesagt, sondern sich gewunden. Angesichts der massiven (und rechtswidrigen) US-Sanktionen gegen den Internationalen Strafgerichtshof, Karim Khan, einzelne Richter und Richterinnen sowie der allgemeinen Sensibilität des Themas mehr als nachvollziehbar. Eine kurze Klarstellung ist daher angebracht.
Weiterlesen „Keine Beweise für Völkermord in Gaza?“Kategorie: Menschenrechte
Ein Recht auf Abtreibung?
Der US Supreme Court hat also tatsächlich das Verfassungs-„Recht auf Abtreibung“ gekippt. Grund genug, sich die Rechtslage innerhalb der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) ein wenig anzusehen
Weiterlesen „Ein Recht auf Abtreibung?“Veganes Essen beim Bundesheer?
Ein Soldat fordert veganes Happa Happa beim Bundesheer. Ein juristischer Leckerbissen (höhö!).
Weiterlesen „Veganes Essen beim Bundesheer?“Neue Publikation: Menschenrechte und Terrorismus
Ich habe für die von den Professoren Christina Binder und Manfred Nowak gemeinsam mit Jane Hofbauer und Philipp Janig herausgegebene Elgar Encyclopedia of Human Rights einen Beitrag zu Menschenrechten und Terrorismus verfasst: Vom „War on Terror“ und Guantanamo über Drohnenangriffe bis hin zum Recht auf Privatsphäre. Hier geht’s zum Download: https://papers.ssrn.com/sol3/papers.cfm?abstract_id=3994077
Kickl vs. Der Standard: Österreich verliert vor dem EGMR
„Korrupte Polit-Arschlöcher vergessen, wir nicht WAHLTAG IST ZAHLTAG!!!!!“ – Herbert Kickl hat die Tageszeitung Der Standard vor einigen Jahren wegen Kommentaren wie diesem auf Herausgabe von Nutzerdaten geklagt. Österreich hat deswegen heute ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verloren: Weil der OGH nicht dargelegt hat, inwiefern die Interessen von Herbert Kickl höher zu bewerten sind als die Wahrung der Anonymität. Daher Verletzung der Meinungsfreiheit, zumal die Preisgabe von Pseudonymen einen „chilling effect“ haben kann (para. 74). Die ganze Entscheidung findet ihr hier: https://hudoc.echr.coe.int/eng?i=001-213914