Einmal geht’s noch: Dieses Mal geht es um Österreichs Verfassung in Zeiten des Coronavirus – wieder mit Moritz Moser, wieder per Skype.
Kategorie: Juristisches
Kelsen und die Moral (Zitat des Tages)
Moral ist relativ.
Weiterlesen „Kelsen und die Moral (Zitat des Tages)“Zur „Sicherungshaft“
Die gegenwärtige Debatte rund um eine etwaige „Sicherungshaft“ ist von Emotionen und Missverständnissen geprägt. Selbst arrivierte Juristen tun sich bisweilen schwer, die unterschiedlichen im Raum stehenden Konzepte und Vorschläge auseinanderzuhalten. Daher Versuch, die Sache zumindest etwas verständlicher zu machen. [upgedatet am 3. Jänner 2020, nachdem die Forderung nach einer Sicherungshaft im türkisgrünen Refierungsprogramm steht].
What Law Schools are for. What are law schools for?
Lawyers are often caught between aspirations and reality. Some become cynical, others keep dreaming of doing something good and meaningful. Some just try to make a living. To serve the pre-existing legal framework or to challenge it?
Weiterlesen „What Law Schools are for. What are law schools for?“
„Völkerrecht und andere Dinge, an die man heute lächelnd denkt“ (aus der Strudlhofstiege)
Vor Kurzem habe ich endlich mit Heimito von Doderers Roman Die Strudlhofstiege begonnen und sogleich ein schönes Zitat zu Jus-Studium, Diplomatie und Völkerrecht gelesen:
Deutschland und das Recht auf Asyl: Eine Scheindebatte?
In Deutschland ist nach den Aussagen von Friedrich Merz eine Debatte rund um die Beibehaltung des verfassungsrechtlich garantierten Rechts auf Asyl (Artikel 16a deutsches Grundgesetz) ausgebrochen. Vier kurze Anmerkungen dazu.
Weiterlesen „Deutschland und das Recht auf Asyl: Eine Scheindebatte?“
13. Juli 1995: Das Massaker von Srebrenica
Am heutigen Datum wurden mehrere tausend muslimische Männer und Jungen von der Armee der Republika Srpska getötet. Der IGH und der ICTY haben dieses Massaker als Genozid eingestuft.
Was ist Recht?
Je öfter von etwas gesprochen wird, desto weniger weiß man, was es eigentlich ist. Das zeigt sich auch bei dem, was wir als Recht verstehen. Ein Annäherungsversuch an einen schwierigen Begriff.
Pierre Bourdieu zu den Juristen (Zitat)
Unvermeidlich drängt sich abschließend der Fall der Juristen auf, die nur um den Preis einer „frommen Heuchelei“ immer noch glauben können, dass ihre Verdikte nicht auf äußeren, namentlich ökonomischen Zwängen beruhen, sondern in transzendenten Normen gründen, zu deren Hütern sie bestellt sind. Das Feld der Rechtsprechung ist nicht, was es zu sein glaubt, nämlich ein von allen Kompromissen mit den politischen oder wirtschaftlichen Notwendigkeiten befreites Universum. Dass es ihm aber gelingt, als solches anerkannt zu werden, trägt zur Produktion vollkommen realer sozialer Effekte bei, und zwar zunächst einmal bei denen, deren Beruf es ist, Recht zu sprechen. Was aber wird aus den Juristen, diesen mehr oder weniger aufrechten Inkarnationen der kollektiven Heuchelei, wenn einmal allgemein bekannt wird, dass sie, weit davon entfernt, transzendentalen und universellen Werten zu gehorchen, ganz wie alle anderen gesellschaftlichen Akteure Zwängen ausgeliefert sind – Zwängen wie denen, die ohne jeden Respekt vor Prozeduren oder Hierarchien der Druck ökonomischer Notwendigkeiten oder die Versuchung durch journalistische Erfolge ausübt?
Pierre Bourdieu, ‚Im Bann des Journalismus‘ in Über das Fernsehen (Suhrkamp 1998), 119f
Juristisches Fundstück (1959) #2
§1326 ABGB ist nach wie vor in Kraft:
Wie man dem ABGB-ON-Kommentar entnehmen darf, geht es dabei übrigens um die „Heiratsaussichten schlechthin“, der Nachweis einer konkreten Heiratsaussicht ist also nicht notwendig. Wer bereits verheiratet ist, hat keinen Anspruch, eine bestehende Partnerschaft oder gar eine Verlobung sind wiederum unerheblich, zumal diese ja jederzeit aufgelöst werden können.