2019

100 Jahre Völkerbundsatzung
90 Jahre Zweite Bundes-Verfassungsnovelle
80 Jahre seit Beginn des Zweiten Weltkriegs
70 Jahre Genfer Konventionen
60 Jahre erstes bilaterales Investitionsschutzabkommen (zwischen Deutschland und Pakistan)
50 Jahre Wiener Vertragsrechtskonvention
40 Jahre Geiselnahme von Teheran
30 Jahre Fall der Berliner Mauer
20 Jahre Kosovo-Intervention
10 Jahre Obama-Amtsantritt

1. September 1939: Beginn der deutschen Invasion in Polen

Am heutigen Datum begann 1939 der deutsche Überfall auf Polen und damit der Beginn des Zweiten Weltkriegs. Völkerrechtlich gab es damals noch keine UN Charter und damit kein allumfassendes Gewaltverbot. Dennoch war ein solcher Angriff auch nach der damaligen (Völker-)Rechtslage verboten. Zeit für ein wenig Völkerrechtsgeschichte.

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zum Völkerrechtssubjekt "Deutsches Reich"

Immer wieder sorgt die Frage, ob das deutsche Reich juristisch/völkerrechtlich noch existiert und ob die BRD ihr Rechtsnachfolger ist für Unruhe; so unter anderem aufgrund einer Anfrage der Linken, die damit beantwortet wurde, dass das Deutsche Reich mit der Bundesrepublik Deutschland völkerrechtlich identisch ist. So verstörend es auch klingen mag: Völkerrechtlich ist die Sache eigentlich klar und wenig aufregend. Ein Staat bleibt schließlich auch aufgrund eines Regierungs- oder Systemwechsels (mag das Vorgängersystem auch noch so manifest menschenverachtend sein) dasselbe Völkerrechtssubjekt.

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Die unrühmlichen Wurzeln des Schwarzfahrens

disturbing fact of the day? Dtrafrechtliche Ahndung von Schwarzfahren, also die „Erschleichung der Beförderung durch ein Verkehrsmittel“, gilt als unmoralisch, da man die Beförderung einer durch die Allgemeinheit finanzierten Dienstleistung beansprucht, ohne beizutragen. In Deutschland wurde dieser Tatbestand durch die Nationalsozialisten eingeführt. Bestrebungen in die Richtung hatte es schon zuvor (1927) in der Weimarer Republik gegeben, aber umgesetzt hat es dann erst 1935 die NSDAP:

„Das Gesetz führte in § 265a die Strafbarkeit der mißbräuchlichen Benutzung eines Münzfernsprechautomaten sowie des sog. Schwarzfahrens ein und schloß damit Strafbarkeitslücken, die durch die Rechtsprechung entstanden waren. Es folgte damit dem Entwurf 1927.“

Hans-Ludwig Schreiber, ‚Die Strafgesetzgebung im >>Dritten Reich<<‚ in Ralf Dreier und Wolfgang Sellert (Hrsg.), Recht und Justiz im >>Dritten Reich<< (Suhrkamp1989) 151, 175.

Die Bestimmung ist übrigens bis heute im deutschen Strafgesetzbuch zu finden:

Strafgesetzbuch (StGB)
§ 265a Erschleichen von Leistungen

(1) Wer die Leistung eines Automaten oder eines öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes, die Beförderung durch ein Verkehrsmittel oder den Zutritt zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Die §§ 247 und 248a gelten entsprechend.

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__265a.html

the forgotten Genocide: the Herero and Nama

there’s a lot of talk on Genocide these days. Notwithstanding the need to criticize the saddening attitude of the Turkish government towards the dark days of the fading Ottoman Empire (and its influence on Turkish communities abroad in this regard, think about the recent demonstrations in Vienna) and the fate of the Armenians, it should not be forgotten that the first genocide of the 20th century was actually perpetrated by colonial Germany in what is now Namibia.
http://en.wikipedia.org/wiki/Herero_and_Namaqua_Genocide