Kategorie: Historisches
zum Völkerrechtssubjekt "Deutsches Reich"
Immer wieder sorgt die Frage, ob das deutsche Reich juristisch/völkerrechtlich noch existiert und ob die BRD ihr Rechtsnachfolger ist für Unruhe; so unter anderem aufgrund einer Anfrage der Linken, die damit beantwortet wurde, dass das Deutsche Reich mit der Bundesrepublik Deutschland völkerrechtlich identisch ist. So verstörend es auch klingen mag: Völkerrechtlich ist die Sache eigentlich klar und wenig aufregend. Ein Staat bleibt schließlich auch aufgrund eines Regierungs- oder Systemwechsels (mag das Vorgängersystem auch noch so manifest menschenverachtend sein) dasselbe Völkerrechtssubjekt.
Die unrühmlichen Wurzeln des Schwarzfahrens
„Das Gesetz führte in § 265a die Strafbarkeit der mißbräuchlichen Benutzung eines Münzfernsprechautomaten sowie des sog. Schwarzfahrens ein und schloß damit Strafbarkeitslücken, die durch die Rechtsprechung entstanden waren. Es folgte damit dem Entwurf 1927.“
Hans-Ludwig Schreiber, ‚Die Strafgesetzgebung im >>Dritten Reich<<‚ in Ralf Dreier und Wolfgang Sellert (Hrsg.), Recht und Justiz im >>Dritten Reich<< (Suhrkamp1989) 151, 175.
Die Bestimmung ist übrigens bis heute im deutschen Strafgesetzbuch zu finden:
Strafgesetzbuch (StGB)
§ 265a Erschleichen von Leistungen
the forgotten Genocide: the Herero and Nama
http://en.wikipedia.org/wiki/Herero_and_Namaqua_Genocide

