Der österreichische Verfassungsgerichtshof hat die Beschränkung der Eheschließung auf heterosexuelle Paare für diskriminierend und damit verfassungswidrig erklärt. Gleichgeschlechtliche Paare dürfen spätestens nach dem 31.12. 2018 heiraten. Damit geht der VfGH weiter als der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Weiterlesen „Gibt es ein Menschenrecht auf Ehe für alle?“