[Update] Ein britisches Gericht hat entschieden, dass Julian Assange wegen gesundheitlicher Gründe nicht in die USA überstellt wird. Die USA werden berufen. Was nun? [/Update]
Foltervorwürfe und Anklage unter Trump
Zur Erinnerung: Assanges Plattform Wikileaks wurde berühmt, als sie unter dem Titel „Collateral Murder“ ein Video von Kriegsverbrechen der USA im Irak veröffentlicht hat (aufgrund der Altersbeschränkung lässt es sich hier nicht einbetten). Needless to say, US-Militärkreise waren weniger erfreut.
Nach der Anklage wegen Vergewaltigung in Schweden – konkret, weil er ohne Einverständnis kein Kondom übergezogen haben soll –, Flucht nach London und der jahrelange Aufenthalt in der ecuadorianischen Botschaft. Das Republik Magazin hat die Assange-Causa in einem lesenswerten Interview mit Nils Melzer, dem UNO-Sonderberichterstatter für Folter, wie folgt zusammengefasst: „Eine konstruierte Vergewaltigung und manipulierte Beweise in Schweden, Druck von Grossbritannien, das Verfahren nicht einzustellen, befangene Richter, Inhaftierung, psychologische Folter.“
Unter Trump (der aufgrund der Veröffentlichung von Hillary Clintons E-Mails noch davon gesprochen hat, Wikileaks „zu lieben“) folgte eine Anklage wegen Verstößen gegen den „Espionage Act“ von 1917, es drohen 170 Jahre Haft (die Obama Administration hatte sich hier noch zurückgehalten).
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Sofern es sich dabei um politische Straftaten handelt, dürften die Briten Assange nicht ausliefern. Man spricht hier von der „political offence exception.“ Allerdings gibt es rund um das britische Verfahren schwerwiegende Ungereimtheiten.
Journalismus und Meinungsfreiheit
Die USA haben Berufung eingelegt. Sie stufen Assanges Handlungen als Spionage ein – zumal er aktiv zu Leaks angestiftet und dabei geholfen habe – und betonen die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit.
Bei einer Auslieferung könnte es zu einem juristischen Dammbruch kommen: Bislang wurden in den USA nur Mitarbeiter bei Militär und Sicherheitsdiensten wegen der Weitergabe von geheimen Informationen nach dem Espionage Act verurteilt, nicht aber die Journalisten, die sie bekommen haben. Die Gretchenfrage besteht also auch darin, ob Assange unter diese Definition fällt. Nach Meinung eines britischen Gerichts und auch von US-Verfassungsjuristen tut er das. Manche wenden allerdings ein, dass es im Zeitalter des Internets neue Regeln braucht:
The old paradigm-attack the source but not the publisher-is increasingly obsolete. The answer in the Internet age is to attack the problem. It might be focused on the individual who provides the information, or the website that publishes the information, the server that hosts the website, or the banks that authorize the transactions. If we concede that some information should not be free, then deterrence and prevention must be pursued in new ways. If existing laws are adequate, they should be used to address the new problems created by the Internet. If the current laws are not adequate, then new laws should be enacted. (Roger P. Alford, ‚Government Leaks in the Internet Age‘)
Unzählige Journalisten und NGOs warnen allerdings vor den Auswirkungen des Verfahrens auf die Arbeit von Medien und die Meinungsfreiheit – unabhängig von der konkreten Einstufung Assanges und von Wikileaks. Ein Verfahren würde so oder so einen gefährlichen Präzedenzfall darstellen:
“This just became one of the most important test cases for press freedom, even if we all agree that Assange isn’t the press,” said Steve Vladeck, a professor at the University of Texas School of Law. “Factually, there’s a world of difference between what Assange is accused of and what professional journalists do. The tricky part is the theory on which he’s being prosecuted doesn’t draw that much of a legal distinction between them. One does not need to be sympathetic to Assange to be worried about a sort of precedent whereby it is not just unlawful but routinely prosecuted for third parties to publish classified information.”
Summa summarum: Die Anklage gegen Assange steht in einem klaren Spannungsfeld zum Recht auf Meinungsfreiheit. Seine Auslieferung wurde nun erstinstanzlich zurückgewiesen, weil die Richterin einen Suizid befürchtet. Die Jahre in der Botschaft und die dortigen Bedingungen (er wurde observiert, war auf engem Raum, hatte nur wenig Kontakt zur Außenwelt) haben ihre Spuren hinterlassen. Sonderberichterstatter Melzer sprach von einem Zustand, wie er sich bei „typischen“ Folteropfern beobachten lässt.
Ein zugezogener Experte drückte es entsprechend drastisch aus:
Professor Kopelman offers the firm opinion that he is as confident as a psychiatrist can ever be that Mr. Assange will find a way to commit suicide. This opinion is based on a clinical evaluation following hours of clinical assessment with Mr. Assange, and a detailed knowledge of his history and circumstances.
Die übrigen Argumente, von der Meinungsfreiheit über den „keine Strafe ohne Gesetz“-Grundsatz bis hin zum fehlenden fairen Verfahren in den USA – wies die britische Richterin allerdings zurück. Die USA haben angekündigt, Berufung einzulegen. Das letzte Wort ist also noch lange nicht gesprochen.
Links:
- USA versus Julian Assange (Entscheidung im Wortlaut)
- Zusammenfassung der Entscheidung
- Kevin Drum, Is Julian Assange Guilty of Espionage?
- PEN America, Secret Sources, Whistleblowers, National Security, and Free Expression
- Steve Vladeck, Trump administration’s Assange indictment is a referendum on the Constitution
- Steve Vladeck on Wikileaks, http://opiniojuris.org/2010/12/02/steve-vladeck-on-wikileaks/
- Ryan Goodman und Steve Vladeck, Q&A: Does an Assange Prosecution Pose a Threat to Freedom of the Press? (just security)
- Wikileaks and Whistleblowing
- Nancy Caterina Graterol, What’s At Stake in Julian Assange’s Extradition Trial (the Nation)
- Conor Friedersdorf, Now Julian Assange Is a Martyr (The Atlantic)
- Human Rights Watch, Julian Assange extradition hearing: Punishing the publisher
- Press-Related Espionage Act Prosecutions
- Mark Dell Kielsgard, The Political Offense Exception: Punishing Whistleblowers Abroad (EJIL:Talk!)