Bundeskanzler Sebastian Kurz hat nun offiziell bekanntgegeben, dass er Guaidó als Präsidenten Venezuelas ansieht. Das wirft neben völkerrechtlichen (Interventionsverbot) auch verfassungsrechtliche Fragen auf.
Zynisches Gewaltverbot
Es gibt wohl kaum ein zynischeres Teilgebiet des Völkerrechts als das ius ad bellum.
Aberkennung von Asylstatus bei kleineren Straftaten?
Innenminister Kickl hat sich auf Facebook zu seinen jüngsten Aussagen über die EMRK und andere völkerrechtliche Regeln geäußert. Die in seinem Post geforderte Aberkennung vom Asylstatus ist in der Genfer Flüchtlingskonvention nicht geregelt – ich kenne aber keinen Staat, der das macht –, würde aber gegen derzeit geltendes EU-Recht verstoßen (siehe dazu Artikel 14 Statusrichtlinie).
Anerkennung in Venezuela: Wer ist hier der Boss?
Venezuela hat derzeit zwei Präsidenten. Beziehungsweise zwei Männer, die dieses Amt beanspruchen. Völkerrechtlich gesehen ist die Situation nach den Regeln der Anerkennung zu beantworten. Nur (man kann es sich wohl denken): so einfach ist die Sache nicht.
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Abschiebungen nach EMRK (Video)
Ich habe anlässlich der gestrigen Aussagen von Innenminister Kickl spontan ein Youtube-Live-Video zum Abschiebungsschutz nach EMRK aufgenommen. Vielleicht von Interesse.