Atomdeal, Öltanker, Drohnenabschüsse und jetzt sogar CIA-Spione: Seit mehreren Monaten befinden sich die USA mitsamt ihren Verbündeten (allen voran das Vereinigte Königreich, ein britisches Schiff wurde vor Kurzem beschlagnahmt) und der Iran auf Konfrontationskurs. Das völkerrechtliche Gewaltverbot lässt sich da nur schwer anwenden.
WeiterlesenSelbstverteidigung
Trump und die Verhältnismäßigkeit
Laut eigenen Angaben hat Donald Trump den Angriff auf den Iran abgebrochen, weil er 150 Tote als Reaktion auf eine abgeschossene (wenn auch teure, lt Foxnews hat sie 130 Millionen US-Dollar gekostet! h/t meiner ehemaligen Kollegin Karolina Januszewski für den Hinweis) Drone für unverhältnismäßig hielt.
Zum amerikanisch-iranischen „Tankerkrieg“
Im Golf von Oman wurden zwei Öltanker angegriffen. Die USA beschuldigen den Iran, der wiederum jede Verantwortung von sich weist. Droht nun ein Krieg? Und was sagt das Völkerrecht?
Indien – Pakistan
Indien und Pakistan haben einander angegriffen. Wenn zwei Atommächte Krieg führen kann einen das schon beunruhigen. Völkerrechtlich ist hier das Recht auf Kriegsführung und das Recht bewaffneter Konflikte relevant.
Israel – Iran/Syrien: Es ist kompliziert
Israel hat iranische Stellungen in Syrien zerstört und sich dabei auf das Selbstverteidigungsrecht berufen. Ein dreipersonales Konfliktverhältnis also.
Iran und Syrien vs. Israel? Selbstverteidigung und Israels jüngste Luftangriffe in Syrien
Israel hat am Samstag mehrere Luftangriffe in Syrien geflogen. Ein völkerrechtlich quasi-dreipersonales Verhältnis mit Israel, dem Iran und Syrian. Obendrein ist Israels Vorgehen auch vom Gedanken der präventiven Selbstverteidigung geprägt.
Trump und Völkerrecht: Afghanistan, Nordkorea und Syrien
Ein paar kurze völkerrechtliche Anmerkungen zur US-Vorgehensweise in Afghanistan (MOAB), Nordkorea (präventive Selbstverteidigung) und Syrien (Angriffe gegen den Militärflughafen).