Ich habe mir nun doch „Top Gun: Maverick“ angesehen. Solche Sequels sind ja eine Art Nostalgiesteuer für Millenials. Früher war alles besser und so. Wie dem auch sei, zwei kurze völkerrechtliche Anmerkungen müssen jetzt sein:
1.) Die geheime Mission für Tom Cruise & Co (keine Sorge, ich spoilere nichts) spricht von einem „multilateralen NATO-Abkommen“ zur Urananreicherung. IIIRGENDWAS, da hat man einfach irgendwelche Worte aus den internationalen Beziehungen zusammengewürfelt. Ich war knapp davor, aufzustehen und zu gehen. Ich kann so nicht arbeiten!
2.) Der Angriff auf den „Schurkenstaat“ (rogue state), von dem man, wie auch beim Original-Film, nicht erfährt, welcher es eigentlich sein soll, ist nach allen im Film vorliegenden Informationen völkerrechtswidrig: Der Film hätte daher eigentlich nach der ersten halben Stunde vorbei sein müssen, es liegt schließlich kein unmittelbar drohender Angriff auf die USA vor, der Bruch des oben genannten Vertrags ist keine ausreichende Rechtsgrundlage. Man hat sich anscheinend auf das Konzept „präventiver Selbstverteidigung“ berufen: Einen Staat angreifen, bevor er Atomwaffen hat und damit zur Gefahr wird. Ein Gremium der Vereinten Nationen (das „High-level Panel on Threats, Challenges and Change“) hat dieses Argument 2004 im Hinblick auf den Irak-Krieg mit folgenden Worten entschieden zurückgewiesen:
„in a world full of perceived potential threats, the risk to the global order and the norm of non-intervention on which it continues to be based is simply too great for the legality of unilateral preventive action, as distinct from collec tively endorsed action, to be accepted. Allowing one to so act is to allow all.“
Na gut, so viel dazu. Wenn man mit mir ins Kino geht, kann es schonmal passieren, dass ich einen Spontanvortrag zum Gewaltverbot und dem Recht auf Selbstverteidigung halten will (ich hab mich dann aber eh zamgrissn).