Seitdem die außerordentliche Anziehungskraft des „Islamischen Staats“ unzählige ausländische Kämpfer in seinen Bann gezogen hat, wird in regelmäßigen Abständen über die Möglichkeit eines Staatsbürgerschaftsentzugs debattiert. Womit die Frage im Raum steht, ob das völkerrechtlich überhaupt möglich ist.