Neue WTO-Chefin

Nachdem die USA unter Joe Biden die Totalopposition zur Welthandelsorganisation aufgegeben haben, feiert diese nun eine doppelte Premiere: Zum ersten Mal steht jemand aus Afrika an ihrer Spitze und dann auch noch eine Frau: Ngozi Okonjo-Iweala aus Nigeria. Andere große Internationale Organisationen unter weiblicher Führung waren bzw. sind die WHO (Gro Harlem Brundtland, 1998-2003), der ICC (Chefanklägerin Fatou Bensouda, 2012-2021) oder aktuell die UNESCO (Audrey Azoulay). Allgemein sieht es mit der Frauenquote im Völkerrecht aber dennoch schlecht aus, siehe dazu diesen Blogpost auf Opinio Juris.

WTO: China ist keine Marktwirtschaft

Die WTO hat soeben eine weitere richtungsweisende Entscheidung getroffen (sie ist noch nicht publik): China gilt nach wie vor nicht als „Marktwirtschaft“. China hätte laut Beitrittsprotokoll eigentlich innerhalb von 15 Jahren den Übergang vollenden sollen, was allerdings nicht geschehen ist. Deswegen genießen die USA und die EU bei der Berechnung von Dumping und Anti-Dumping-Zöllen weitaus mehr Spielraum – zum Nachteil Chinas – als bei „market economies“ (siehe dazu etwa den Fall EC–Fasteners). Zur Frage, ob die USA China als Marktwirtschaft-Status geben sollten siehe auch dieses Briefing von Chad Brown.

WTO zum Fall Russland gegen Ukraine

Es war eine historische, mit Spannung erwartete Entscheidung: wie wird die WTO (genau genommen das zuständige Panel, wir befinden uns noch in der ersten Instanz) mit der russischen Berufung auf nationale Sicherheitsinteressen umgehen? Ein Fall, der auch wegen der US-Zölle auf Stahl und Aluminium, die von Trump ähnlich gerechtfertigt werden, bedeutsam ist. Die Panel-Entscheidung dürfte Trump jedenfalls nicht freuen.

Weiterlesen „WTO zum Fall Russland gegen Ukraine“

Paukenschläge bei der WTO

Heute hat sich viel getan bei der WTO:
1.) Der Appellate Body hat in der unendlichen Airbus-Boeing-Saga zwischen der EU und den USA entschieden, dass die USA mit ihren Subventionen gegen das Übereinkommen über Subventionen und Ausgleichsmaßnahmen verstoßen.
2.) Die WTO scheint (die Entscheidung ist noch nicht publik), zur Überraschung so einiger der Ansicht zu sein, dass sie auch über Maßnahmen zum Schutz nationaler Sicherheitsinteressen gemäß Artikel XXI GATT urteilen darf (im Fall Russland gegen Ukraine). Das wird Trump, der seine Zölle auf Stahl und Aluminium mit dieser Bestimmung rechtfertigt, eher weniger gefallen.