Keine Beweise für Völkermord in Gaza?

Derzeit meinen so manche – etwa die Bild-Zeitung, nicht unbedingt für die Objektivität ihrer Nahost-Berichterstattung bekannt –, dass der Ankläger des Internationalen Strafgerichtshofs gesagt habe, dass es keine Beweise für einen Genozid in Gaza gäbe. Das hat er so aber nicht gesagt. Er hat allgemein nicht viel zu diesem Theme gesagt, sondern sich gewunden. Angesichts der massiven (und rechtswidrigen) US-Sanktionen gegen den Internationalen Strafgerichtshof, Karim Khan, einzelne Richter und Richterinnen sowie der allgemeinen Sensibilität des Themas mehr als nachvollziehbar. Eine kurze Klarstellung ist daher angebracht.

Was hat Khan also gesagt? Nun, dass er auf Basis von Beweisen vorgeht, nicht „Geschrei“ („clamor“, er spricht das Wort herrlich britisch aus btw). Gleichzeitig hat Khan nicht ausgeschlossen, dass er zu einem späteren Zeitpunkt Haftbefehle wegen Völkermords beantragen könnte. Ein Transkript der entscheidenden Stelle findet ihr unten.

Seine Aussagen bedeuten also nicht, dass er einen Völkermord bzw. den dahingehenden Vorsatz bei den israelischen Entscheidungsträgern pauschal ausgeschlossen hat. Er hält sich vielmehr zurück, so wie es auch der Internationale Strafgerichtshof allgemein tut, wie man an der jüngsten Diskussion zu möglichen Haftbefehlen für weitere israelische Politiker und Armeeangehörige auch sieht (siehe dazu https://www.theguardian.com/law/2025/apr/28/icc-judges-order-that-arrest-warrant-requests-in-palestine-case-be-kept-secret)

Mehdi Hassan: So you’re not ruling out that there could be a warrant in the future?

Karim Khan: Everything is a function of evidence. I will not move. It would be a reckless and …

Mehdi Hassan [unterbricht]: So in the last three years there hasn’t been evidence of Genocide in Gaza?

Karim Khan: It would be a reckless prosecutor to move simply because of clamor. You move based upon evidence. And if you read that 20th of May uh application and if you also read the panel report, they also talk about ongoing investigations and applications. And more than that I simply can’t say but um the suffering in that situation is immense.

Abgesehen davon ist das laufende Verfahren Südafrikas vor dem Internationalen Gerichtshof – ein anderes Gericht – davon getrennt zu beurteilen. Inoffiziell ist das, was der Ankläger des Internationalen STRAFgerichtshofs sagt, zwar auch für den Internationalen Gerichtshof relevant. WENN Beweise fehlen, fehlen sie auch Südafrika (das bekanntlich Israel geklagt hat). Aber der Standard für die Verurteilung eines Staates (Israel) vor dem Internationalen Gerichtshof ist ein anderer als jener für die Verurteilung eines Staatsorgans (Netanjahu, Gallant oder sonstwer aus der israelischen Regierung). Long story short: Viel Lärm um wenig.

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