Zum Tod von Ernst Wolfgang Böckenförde

Gestern ist mit Ernst-Wolfgang Böckenförde einer der ganz großen deutschen Juristen gestorben. Ein kleiner Nachruf und Denkanstoß.

Böckenförde war Richter am Bundesverfassungsgericht und wurde u.a. für das Böckenförde-Diktum bekannt, demzufolge „der freiheitliche, säkularisierte Staat von Voraussetzungen [lebt], die er selbst nicht garantieren kann.“ Kurzum: Wenn die Menschen Freiheit nicht verinnerlichen, verfällt der Staat wieder in Totalitarismus.
Ich habe anno dazumal beim großen Gerhard Luf einen Kurs belegt, in dem Böckenfördes Geschichte der Rechts- und Staatsphilosophie von der Antike bis zum Mittelalter Grundlage war. Im Vorwort sprach er davon, dass „im Studium … eine pragmatische Zweckausrichtung vorherrschend zu sein“ scheint, „die auf den schnellen Erwerb examensrelevanten Detailwissens ausgerichtet ist, ohne sich, was eigentlich den Reiz eines wissenschaftlichen Studiums ausmacht, in intellektueller Neugier auf das Abenteuer des Geistes einzulassen. Ich habe Zweifel, ob solche Skepsis wirklich berechtigt ist.“
Dem kann man nur zustimmen. Rechtsphilosophie und das Nachdenken über die großen Fragen fernab juristischer Details ist gerade heute, wo es dafür kaum Zeit zu geben scheint, besonders wichtig. Juristen sind mehr als bloße „Subsumtionsautomaten“.

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