Elf von 135 Mitgliedern der Schweizergarde sind mit dem Coronavirus infiziert. Jetzt wäre also der ideale Zeitpunkt, mal wieder im Vatikan einzumarschieren. Der Heilige Stuhl würde dadurch übrigens nicht untergehen. Man erinnere sich: Seine Rechtsnatur als gebietsunabhängiges Völkerrechtssubjekt geht darauf zurück, als Italien unter Emmanuel II. 1870 eine Sitzungspause und den französischen Truppenabzug – die wurden gegen Preußen gebraucht – während des Ersten Vatikanischen Konzils ausnutzte, um Rom bzw. den damaligen Kirchenstaat zu erobern. Obwohl der Papst damit sein Gebiet verlor, wurden er und seine Vertretungen weiter anerkannt. Seitdem spricht man beim Heiligen Stuhl – vielen hier wohl bekannt – von einem traditionellen Völkerrechtssubjekt „sui generis“ (eigener Art): Er ist einerseits die Regierung des Vatikanstaats – mit dem Papst als Staatsoberhaupt – und andererseits die Vertretung der gesamten römisch-katholischen Kirche mit einer souveränen, gebietsunabhängigen Völkerrechtssubjektivität. Als solches ist der Heilige Stuhl auch zahlreichen Verträgen beigetreten, von der Kinderrechtskonvention bis hin zu den Genfer Abkommen. Das Thema ist überhaupt ein Klassiker des Völkerrechts – jedenfalls merke ich in Gesprächen mit Jus-Absolventen jeden Alters, dass sie die „Sache mit dem Heiligen Stuhl“ irgendwie hängen bleibt.
