Der Verfassungsgerichtshof hat über drei Aspekte der Coronamaßnahmen entschieden: für Betriebe gibt es keine volle Entschädigung, die vorzeitige Öffnung der Baumärkte war unsachlich und das allgemeine Ausgehverbot war allen Ausnahmen zum Trotz gesetzeswidrig.
Darüber habe ich mit Moritz Moser/Addendum gesprochen, sein aktueller Artikel zu dem Thema ist hier zu finden.