Aktueller Fall, der zeigt, dass auch Russland sich an EGMR-Entscheidungen hält: In Oleynikov gegen Russland hatte die nordkoreanischen Botschaft von einem russischen Staatsangehörigen 1500 US-Dollar geborgt und nie zurückgezahlt. Seine Klage wurde von den russischen Gerichten aber unter Verweis auf die absolute Immunität fremder Staaten abgelehnt. Der EGMR sah darin eine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren. Russland hat daher seine Rechtslage geändert: Fremde Staaten genießen nun – wie international üblich –keine Immunität für privatrechtliches Handeln mehr (acta iure gestionis). Der Fall ist damit endgültig beigelegt.
Schlagwort: EGMR
Luzius Wildhaber in der Neuen Zürcher Zeitung
„Wir sehen heute wohl einfach deutlicher, dass es internationales Recht gibt und welche Rolle es spielt. Die Dichte der Regeln und die Zahl der internationalen Organisationen haben zugenommen. Dadurch werden die Debatten intensiver und die Einwände grösser.“ Lesenswertes Interview mit dem ehemaligen Präsidenten des Europäischen Gerichtshofs zu Russland (Putin bedrohte ihn ein Mal), der Zukunft der Menschenrechte und dem Völkerrecht im Allgemeinen.
Abschiebungen nach EMRK (Video)
Ich habe anlässlich der gestrigen Aussagen von Innenminister Kickl spontan ein Youtube-Live-Video zum Abschiebungsschutz nach EMRK aufgenommen. Vielleicht von Interesse.
Schweiz: Selbstbestimmungsinitiative abgelehnt
Die Schweizer haben heute die Selbstbestimmungsinitiative klar abgelehnt. Sie hätte einen Passus zum Vorrang der Schweizer Verfassung gegenüber dem Völkerrecht vorgesehen.
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16. Zusatzprotokoll zur EMRK tritt in Kraft
Seit gestern ist das 16. Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention in Kraft. Damit können die Höchstgerichte der Vertragsstaaten beim EGMR Gutachten zur EMRK und ihren Zusatzprotokollen erbitten. Es wurde bislang von 10 Staaten ratifiziert (Österreich gehört nicht dazu, ebensowenig Deutschland oder die Schweiz).