Seit gestern ist das 16. Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention in Kraft. Damit können die Höchstgerichte der Vertragsstaaten beim EGMR Gutachten zur EMRK und ihren Zusatzprotokollen erbitten. Es wurde bislang von 10 Staaten ratifiziert (Österreich gehört nicht dazu, ebensowenig Deutschland oder die Schweiz).
