Schweiz: Selbstbestimmungsinitiative abgelehnt

Die Schweizer haben heute die Selbstbestimmungsinitiative klar abgelehnt. Sie hätte einen Passus zum Vorrang der Schweizer Verfassung gegenüber dem Völkerrecht vorgesehen.

Ein Souveränitätsverständnis, das sich v.a. bei Hegel und seinem Begriff des Völkerrechts als „externes Staatsrecht“ findet. Hintergrund für die Initiative war die SVP und ihr Unmut mit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, dessen Mitglieder sie gerne als „fremde Richter“ titulieren. Der Bundesrat war allerdings dagegen.

Aus Sicht des Völkerrechts ist die Sache eigentlich klar: Kein Staat kann eine Völkerrechtsverletzung mit seinem innerstaatlichen Recht bzw der Verfassung rechtfertigen (siehe etwa Art 27 WVK oder Art 32 der ILC-Staatenverantwortlichkeitsartikel).

So ganz gelöst ist die Grundsatzfrage zum Verhältnis Verfassungsrecht und Völkerrecht allerdings nicht, im Zusammenhang mit dem Europarecht zB hat das deutsche Bundesverfassungsgericht in Solange I und II schon vor geraumer Zeit betont, dass dieses nur so weit vorgehen kann, als der Grundrechtsschutz nach deutschem Grundgesetz nicht verletzt wird (zur EMRK im deutschen Recht siehe auch die Görgülü-Rechtsprechung). Das gilt auch für die US-Verfassung, wo Gerichte Entscheidungen – beispielsweise den Ausstieg aus einem Vertrag – des Kongresses oder des Präsidenten auch dann nicht aufheben, wenn sie gegen Völkerrecht verstoßen. In Österreich stellt sich die Hauptfrage des Schweizer Referendums insofern nicht, als die EMRK ohnehin bekanntlich im Verfassungsrang steht.

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