Russland ändert seine Rechtslage zur Staatenimmunität

Aktueller Fall, der zeigt, dass auch Russland sich an EGMR-Entscheidungen hält: In Oleynikov gegen Russland hatte die nordkoreanischen Botschaft von einem russischen Staatsangehörigen 1500 US-Dollar geborgt und nie zurückgezahlt. Seine Klage wurde von den russischen Gerichten aber unter Verweis auf die absolute Immunität fremder Staaten abgelehnt. Der EGMR sah darin eine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren. Russland hat daher seine Rechtslage geändert: Fremde Staaten genießen nun – wie international üblich –keine Immunität für privatrechtliches Handeln mehr (acta iure gestionis). Der Fall ist damit endgültig beigelegt

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