Türkei verlässt Istanbul-Konvention

Erdogan hat gestern bekanntgegeben, dass die Türkei aus der Istanbulkonvention aussteigt. Das ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der im Rahmen des Europrats verabschiedet wurde und „auf alle Formen von Gewalt gegen Frauen, einschließlich der häuslichen Gewalt, die Frauen unverhältnismäßig stark betrifft“ Anwendung findet (Art. 2).

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Neue Podcastfolge zum Bergkarabach-Konflikt

Der Konflikt zwischen Armenien und Aserbaidschan rund um die umstrittene Region Bergkarabach hat neben (geo-)politischen auch völkerrechtliche Hintergründe: Das Gebiet gehört zwar zu Aserbaidschan, darf aber dennoch nicht ohne weiteres militärisch zurückerobert werden. Warum, habe ich in meiner aktuellen Folge von Recht politisch erläutert. Außerdem habe ich für das International Institute for Peace einen Blogbeitrag dazu verfasst.

Oh what a day

Was für ein Tag:
– Allgemeine Debatte bei der UN-Generalversammlung. Die Rednerliste hat es in sich, erst Bolsonaro (Brasilien beginnt immer), dann Trump (die USA sind immer zweiter), al Sisi und Erdogan. Was für ein Beginn.
– Britisches Höchstgericht entscheidet, dass Boris Johnsons Aussetung des Parlaments rechtswidrig war. Inklusive Leckerbissen für Verfassungsjuristen: „Although the United Kingdom does not have a single document entitled “The Constitution”, it nevertheless possesses a Constitution, established over the course of our history by common law, statutes, conventions and practice. Since it has not been codified, it has developed pragmatically, and remains sufficiently flexible to be capable of further development.“
EuGH-Urteil zu Google, dass das „Recht auf Vergessenwerden“ außerhalb der EU nicht gilt (extraterritorial application und so).
– irgendwas vergessen?

Ad Türkeireferendum

Das Referendum über Erdogans Machtausbau ist abgeschlossen. Dabei haben die Auslandstürken eine maßgebliche Rolle gespielt: Was sagen die 73,2% bzw. 38 000 Ja-Stimmen aus Österreich aus, wie viel Schuld trägt Sebastian Kurz als Integrationsstaatssekretär und wieso hat man nicht auf etwaige Doppelstaatsbürgerschaften kontrolliert (Spoiler: Keine Rechtsgrundlage und wegen der möglichen Folgen)?

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