Der Konflikt zwischen Armenien und Aserbaidschan rund um die umstrittene Region Bergkarabach hat neben (geo-)politischen auch völkerrechtliche Hintergründe: Das Gebiet gehört zwar zu Aserbaidschan, darf aber dennoch nicht ohne weiteres militärisch zurückerobert werden. Warum, habe ich in meiner aktuellen Folge von Recht politisch erläutert. Außerdem habe ich für das International Institute for Peace einen Blogbeitrag dazu verfasst.
