Erdogan hat gestern bekanntgegeben, dass die Türkei aus der Istanbulkonvention aussteigt. Das ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der im Rahmen des Europrats verabschiedet wurde und „auf alle Formen von Gewalt gegen Frauen, einschließlich der häuslichen Gewalt, die Frauen unverhältnismäßig stark betrifft“ Anwendung findet (Art. 2).
Inwiefern da „traditionelle Werte untergraben werden“, wie der türkische Präsident behauptet, erschließt sich mir nicht. Und selbst wenn, sollte man diese Werte vielleicht hinterfragen. Aus Sicht des türkischen Verfassungsrechts erscheint es mir übrigens bemerkenswert, dass Erdogan per präsidentiellem Dekret anscheinend aus einem Vertrag aussteigen kann, der vom Parlament ratifiziert wurde. So gesehen steht der Präsident über der (gewählten) Volksvertretung. Carl Schmitt lässt grüßen.