Religions- und Meinungsfreiheit

Darf man den Propheten Mohammed der Pädophilie bezichtigen? Das kommt drauf an, wo und wie man es tut. In Österreich greift hier der Blasphemie-Paragraph (§ 188 Strafgesetzbuch). Jetzt hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden, dass eine moderate Strafe wegen der Herabwürdigung religiöser Lehren nicht gegen die Meinungsfreiheit verstößt.

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