Einem Bericht auf ARD (Monitor) zufolge hat die libysche Küstenwache ihre „Such- und Rettungszone“ auf 70 Seemeilen ausgeweitet. Was sagt das internationale Seerecht dazu? Wie weit reicht das Staatsgebiet im Küstengebiet?
Innerhalb der „Such- und Rettungszone“ werden Flüchtlingsboote abgefangen und zurück nach Libyen gebracht, Rettungsboote von NGOs werden keine zugelassen (2016 gingen 22% der Rettungsaktionen auf das Konto von NGOs).
Das Küstenmeer
Der libyschen Regierung wird daher vorgeworfen, weit über ihr Küstenmeer hinaus zu agieren. Damit meint man jenes Gebiet, das grundsätzlich der ausschließlichen Souveränität des betroffenen Staates unterliegt. Er hat hier also das Recht, sämtliche Aktivitäten (insbesondere die Fischerei) zu kontrollieren (mit der Einschränkung des Rechts auf friedliche Durchfahrt).
Die genaue Reichweite des Küstenmeeres war historisch – wie auch das Seerecht an sich, man denke an die Freiheit der Weltmeere – Gegenstand langwieriger Debatten. Heute gilt Artikel 3 Seerechtsübereinkommen (UNCLOS, für United Nations Convention on the Law of the Sea) von 1982, demzufolge es maximal 12 Seemeilen (von der Basislinie aus) reichen darf.
SECTION 2. LIMITS OF THE TERRITORIAL SEA
Article 3
Breadth of the territorial seaEvery State has the right to establish the breadth of its territorial sea up
to a limit not exceeding 12 nautical miles, measured from baselines
determined in accordance with this Convention.
Diese 12 Seemeilen werden von der Basislinie aus gerechnet, die in Artikel 5 definiert ist:
Article 5
Normal baseline
Except where otherwise provided in this Convention, the normal baseline
for measuring the breadth of the territorial sea is the low-water line along the
coast as marked on large-scale charts officially recognized by the coastal
State.
Die 12 Seemeilen-Grenze Völkergewohnheitsrecht. Dass Libyen dem Seerechtsübereinkommen nicht beigetreten ist tut damit nichts zur Sache.
Die überwiegende Mehrheit der Staaten hält sich an die 12 Seemeilen-Begrenzung. Ausreißer sind Somalia, Benin und El Salvador, die sogar 200 Seemeilen für sich beanspruchen. Libyen hat allerdings davon Abstand genommen, das Gebiet ausdrücklich zum eigenen Küstenmeer zu erklären. Eine genaue rechtliche Einordnung wäre jedenfalls ein gutes Thema für eine Seminararbeit.