Heute feiert die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ihr 70-jähriges Bestehen. Ein paar Anmerkungen.
1.) Es handelt sich um eine (frühe) Resolution der UN-Generalversammlung (siehe hier). Solche Resolutionen sind nicht verbindlich, ihre Bedeutung ist vielmehr moralischer Natur.
2.) Viele der darin vorgesehenen Rechte gelten mittlerweile jedoch als Völkergewohnheitsrecht und sind daher einzuhalten. Es gibt allerdings keinen Welt-Menschenrechtsgerichtshof (einen derartigen Vorschlag gab es anlässlich des 60. Geburtstags) oder dergleichen und der genaue Umfang der völkergewohnheitsrechtlichen Verpflichtungen ist unklar.
3.) Bei ihrer Ausarbeitung war eine Frau von vorrangiger Bedeutung, Eleanor Roosevelt, Frau von US-Präsident Franklin D Roosevelt und damit von 1933-1945 First Lady. Sie war die erste Vorsitzende der UN-Menschenrechtskommission.
4.) Außerdem war die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte Wegbereiter für die beiden UN-Menschenrechtspakte, die als Verträge auch verbindlich sind. Sie wurden 1966 fertig ausgearbeitet und traten 1976 in Kraft. Es sind übrigens deswegen zwei Pakte, weil die beiden Blöcke des Kalten Krieges die darin enthaltenen Rechte „aufgeteilt“ haben. Die politischen und bürgerlichen Rechte für den Westen, die sozialen (Anspruchsrechte) für den Osten.