Brexit und die clausula rebus sic stantibus

#Brexit treibt schon interessante Blüten. Sogar Ausflüge ins römische Recht sind dabei.

Der britische Generalstaatsanwalt Geoffrey Cox hat seine Rechtsmeinung zum #Brexit abgegeben. Dabei hat er unter anderem darauf verwiesen, dass man gegebenenfalls aufgrund einer grundlegenden Änderung der Umstände, genau genommen wegen der Auswirkungen des „Backstops“ auf Nordirland, einseitig aus dem Brexit-Vertrag austreten könne. Die clausula rebus sic stantibus gem Art 62 WVK also. So einfach wie sie klingt ist die Sache allerdings nicht. Der IGH ist hier sehr streng, im guten alten Gabcikovo-Nagymaros-Fall hat nicht einmal das Ende des Kalten Krieges ausgereicht (überspitzt formuliert).
Außerdem muss diese Änderung „unerwartet“ gewesen sein. Also läuft das Argument des britischen Generalstaatsanwalts darauf hinaus, schon schon jetzt zu wissen, dass unvorhergesehene Entwicklungen eintreten werden. Geht sich nicht ganz aus glaub ich.

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