Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat heute seine erste Entscheidung zu verpflichtenden Impfungen für Kinder gefällt: Sie sind erlaubt, konkret verstoßen sie weder gegen das Recht auf Privat- und Familienleben noch das Recht auf Bildung oder die Religionsfreiheit.
Vielmehr haben Staaten auch die Aufgabe, das Leben und Gesundheit ihrer Bewohner zu schützen und dabei kann eine solche Verpflichtung ein probates Mittel sein. Die Kläger stammen aus Tschechien, wo für Kinder gleich neun Impfungen vorgeschrieben sind – ES GING ABER NICHT UM EINE VERPFLICHTENDE CORONA-IMPFUNG! –, bei Missachtung gibt es Strafen, keine zwangsweise Impfung, Verhältnismäßigkeit dabei gewahrt. Den ganzen Fall findet ihr hier, einen Beitrag zur Frage, ob man Corona-Impfungen vorschreiben dürfte, könnt ihr hier finden (nachdem unsere Regierung aber ohnehin nicht ausreichend Impfungen bestellt hat, erübrigt sich die Frage bis aufs erste aber eh). Es gibt neben Abwehrrechten auch positive Verpflichtungen für Staaten, das Leben und die Gesundheit seiner Bürger zu schützen:
282. In this respect it is relevant to reiterate that the Contracting States are under a positive obligation, by virtue of the relevant provisions of the Convention, notably Articles 2 and 8, to take appropriate measures to protect the life and health of those within their jurisdiction … [284.] it can be said that in the Czech Republic the vaccination duty represents the answer of the domestic authorities to the pressing social need to protect individual and public health against the diseases in question and to guard against any downward trend in the rate of vaccination among children.