Der Sultan von Brunei hat die Todesstrafe (per Steinigung) auf gleichgeschlechtliche Partnerschaften eingeführt. Leider keine Ausnahme, es gibt sie laut aktuellem ILGA-Bericht in sechs weiteren Ländern (Iran, Saudi-Arabien, Jemen, Nigeria, Sudan und Somalia), außerdem ist sie gesetzlich in fünf weiteren Staaten (Mauretenian, die Vereinigten Arabischen Emirate, Katar, Pakistan udn Afghanistan) möglich. Daneben ist für Homosexualität in 26 Ländern ein Strafrahmen von zehn Jahren bis lebenslang vorgesehen. Insgesamt steht Homosexualität in 70 Ländern unter Strafe. Es gibt noch so viel zu tun.
WTO zum Fall Russland gegen Ukraine
Es war eine historische, mit Spannung erwartete Entscheidung: wie wird die WTO (genau genommen das zuständige Panel, wir befinden uns noch in der ersten Instanz) mit der russischen Berufung auf nationale Sicherheitsinteressen umgehen? Ein Fall, der auch wegen der US-Zölle auf Stahl und Aluminium, die von Trump ähnlich gerechtfertigt werden, bedeutsam ist. Die Panel-Entscheidung dürfte Trump jedenfalls nicht freuen.
muss Assange nun die ecuadorianische Botschaft (wirklich) verlassen?
Seit geraumer Zeit liest man immer wieder, dass Julian Assange bald die ecuadorianische Botschaft in London verlassen muss. Ecuador selbst sagt zu den jüngsten Meldungen darüber jedenfalls nichts. Sollte das passieren, ist es aus Sicht des Völkerrechts vor allem spannend, ob die britische Polizei in die Botschaft darf oder ob er die Botschaft freiwillig verlässt, um sich draußen festnehmen zu lassen. Beides wäre möglich.
70 Jahre NATO
Die NATO feiert heute ihr siebzigjähriges Bestehen. Ein paar Basics:
- Artikel 5 NATO-Vertrag beinhaltet eine Beistandspflicht gegenüber allen anderen Mitgliedern
- man spricht von kollektiver Selbstverteidigung, sie ist in Artikel 51 UN-Charta explizit vorgesehen
- bislang wurde sie ein Mal „aktiviert“, nämlich nach den Anschlägen vom 11. September
- eine völkerrechtliche Pflicht, anderen Staaten mit Waffengewalt zur Hilfe zu kommen, gibt es allerdings nicht. Insbesondere USA wollten und wollen immer noch frei entscheiden, wann sie ihr Militär einsetzen
Paukenschläge bei der WTO
Heute hat sich viel getan bei der WTO:
1.) Der Appellate Body hat in der unendlichen Airbus-Boeing-Saga zwischen der EU und den USA entschieden, dass die USA mit ihren Subventionen gegen das Übereinkommen über Subventionen und Ausgleichsmaßnahmen verstoßen.
2.) Die WTO scheint (die Entscheidung ist noch nicht publik), zur Überraschung so einiger der Ansicht zu sein, dass sie auch über Maßnahmen zum Schutz nationaler Sicherheitsinteressen gemäß Artikel XXI GATT urteilen darf (im Fall Russland gegen Ukraine). Das wird Trump, der seine Zölle auf Stahl und Aluminium mit dieser Bestimmung rechtfertigt, eher weniger gefallen.