70 Jahre NATO

Die NATO feiert heute ihr siebzigjähriges Bestehen. Ein paar Basics:

  • Artikel 5 NATO-Vertrag beinhaltet eine Beistandspflicht gegenüber allen anderen Mitgliedern
  • man spricht von kollektiver Selbstverteidigung, sie ist in Artikel 51 UN-Charta explizit vorgesehen
  • bislang wurde sie ein Mal „aktiviert“, nämlich nach den Anschlägen vom 11. September
  • eine völkerrechtliche Pflicht, anderen Staaten mit Waffengewalt zur Hilfe zu kommen, gibt es allerdings nicht. Insbesondere USA wollten und wollen immer noch frei entscheiden, wann sie ihr Militär einsetzen

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