Die NATO feiert heute ihr siebzigjähriges Bestehen. Ein paar Basics:
- Artikel 5 NATO-Vertrag beinhaltet eine Beistandspflicht gegenüber allen anderen Mitgliedern
- man spricht von kollektiver Selbstverteidigung, sie ist in Artikel 51 UN-Charta explizit vorgesehen
- bislang wurde sie ein Mal „aktiviert“, nämlich nach den Anschlägen vom 11. September
- eine völkerrechtliche Pflicht, anderen Staaten mit Waffengewalt zur Hilfe zu kommen, gibt es allerdings nicht. Insbesondere USA wollten und wollen immer noch frei entscheiden, wann sie ihr Militär einsetzen