Asylmythen

Seit der Vergewaltigung und Tötung eines dreizehnjährigen Mädchens durch (so der eindeutige Verdacht) eine Gruppe Afghanen diskutiert Österreich über Abschiebungen nach Afghanistan. Die Machtübernahme durch die Taliban hat daran wenig geändert. Wenn man sich die Kommentare auf sozialen Medien ansieht, fallen dabei so einige falsche Vorstellungen von der Rechtslage auf. Grund genug, ein klein wenig Klarheit zu schaffen.

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Asylanträge außerhalb der EU?

es ist eine alte Forderung, die seit der Vergewaltigung und Tötung eines dreizehnjährigen Mädchens in Wien neu aufflammt: Asylzentren außerhalb der EU. Ich habe darüber auf Puls24 gesprochen. Spoiler: So einfach ist das nicht, weil sich keine Länder finden, die das tun wollen beziehungsweise weil sie es sich fürstlich entlohnen lassen würden. Außerdem ging es darum, wie man mit Afghanen aus dem Iran umgeht und die FPÖ-Forderung, bei Straftaten das Asylverfahren sofort zu beenden und abzuschieben.

Podcast-Folge zur Abschiebung einer 12jährigen Schülerin

Seit August 2014 befand sich eine Georgerin mit ihren zwei Kindern (beide sollen hier in Österreich geboren worden sein) in Österreich, jetzt wurden sie abgeschoben. Ihre Asylanträge wurden allesamt abgelehnt, aber das ältere Mädchen hat ihre gesamte Schulzeit hier verbracht. Wie geht man mit solchen Fällen um?

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EGMR: Kein humanitäres Visum

Juristen mit Schwerpunkt Flüchtlingsrecht haben das heutige EGMR-Urteil zur Frage einer möglichen Verpflichtung zur Erteilung von humanitären Visa mit Spannung erwartet. Die Kläger waren syrische Staatsangehörige, die bei der belgischen Botschaft in Beirut/Libanon einen entsprechenden Antrag gestellt hatten, der allerdings zurückgewiesen wurde. Der EGMR hat heute ihre Klage als unzulässig zurückgewiesen, weil Botschaften sich dem Anwendungsbereich der EMRK entziehen. Zuvor hatte schon der EuGH eine negative Entscheidung in derselben Sache gefällt. Das war’s dann wohl fürs erste.