Wer haftet für Weltraumschäden?

Gestern sind Teile einer chinesischen Trägerrakete auf der Erde abgestürzt. Zum Glück sind sie im indischen Ozean gelandet, womit niemand zu Schaden gekommen ist. Kritik gab es dennoch. Falls sie – Gott bewahre – auf einer Stadt, Industriegebiet u.ä. gelandet wäre, hätte China nach Artikel VII des Weltraumsvertrags eine verschuldensunabhängige und bedingungslose (!) Haftung getroffen, die in einem eigenen Übereinkommen nochmals näher ausgeführt wurde (der Text ist hier).

WTO: China ist keine Marktwirtschaft

Die WTO hat soeben eine weitere richtungsweisende Entscheidung getroffen (sie ist noch nicht publik): China gilt nach wie vor nicht als „Marktwirtschaft“. China hätte laut Beitrittsprotokoll eigentlich innerhalb von 15 Jahren den Übergang vollenden sollen, was allerdings nicht geschehen ist. Deswegen genießen die USA und die EU bei der Berechnung von Dumping und Anti-Dumping-Zöllen weitaus mehr Spielraum – zum Nachteil Chinas – als bei „market economies“ (siehe dazu etwa den Fall EC–Fasteners). Zur Frage, ob die USA China als Marktwirtschaft-Status geben sollten siehe auch dieses Briefing von Chad Brown.