Wer haftet für Weltraumschäden?

Gestern sind Teile einer chinesischen Trägerrakete auf der Erde abgestürzt. Zum Glück sind sie im indischen Ozean gelandet, womit niemand zu Schaden gekommen ist. Kritik gab es dennoch. Falls sie – Gott bewahre – auf einer Stadt, Industriegebiet u.ä. gelandet wäre, hätte China nach Artikel VII des Weltraumsvertrags eine verschuldensunabhängige und bedingungslose (!) Haftung getroffen, die in einem eigenen Übereinkommen nochmals näher ausgeführt wurde (der Text ist hier).

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