Juristen mit Schwerpunkt Flüchtlingsrecht haben das heutige EGMR-Urteil zur Frage einer möglichen Verpflichtung zur Erteilung von humanitären Visa mit Spannung erwartet. Die Kläger waren syrische Staatsangehörige, die bei der belgischen Botschaft in Beirut/Libanon einen entsprechenden Antrag gestellt hatten, der allerdings zurückgewiesen wurde. Der EGMR hat heute ihre Klage als unzulässig zurückgewiesen, weil Botschaften sich dem Anwendungsbereich der EMRK entziehen. Zuvor hatte schon der EuGH eine negative Entscheidung in derselben Sache gefällt. Das war’s dann wohl fürs erste.
Schlagwort: EGMR
Zur Situation an der griechischen Grenze
Ein paar Dinge sind rechtlich klar, einige nicht.
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Gestern hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte sein lange erwartetes Urteil im Fall N.D. and N.T. gegen Spanien gefällt. Abschiebungen aus Melilla sind laut diesem zufolge kein Menschenrechtsverstoß.
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In Österreich dürfen Volksschülerinnen fortan kein Kopftuch tragen. Was sagen die Menschenrechte?
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