Umsetzung von EGMR-Urteilen: Musterschüler Österreich

Man darf ruhig auch mal loben: Nur acht Prozent beziehungsweise zwei der 24 maßgeblichen EGMR-Urteile gegen Österreich der letzten zehn Jahre sind noch offen.

Das ist nach Tschechien (3%!) und knapp vorm Vereinigten Königreich (9%) der zweithöchste Wert innerhalb der Vertragsparteien der Europäischen Menschenrechtsgerichtshof (alle europäischen Länder außer Weißrussland). Zum Vergleich: Bei Deutschland wurden 17% der Urteile noch nicht umgesetzt, bei Frankreich 18%, in und in der Schweiz 16%. Schlechte Werte verbuchen etwa Italien (55%), die Türkei (63%), die Ukraine (67%), Ungarn (74%) und Russland (89%!). Schlusslicht ist Aserbaidschan mit 95%. In Summe wurden 43% beziehungsweise 1200 Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte aus den letzten zehn Jahren noch nicht umgesetzt. Ein spannendes Tool des European Implementation Network.

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