Der Nahostkonflikt: Ein paar (völkerrechtliche) Basics

Ein paar Erläuterungen zum Konflikt zwischen Israel und den Palästinensern (hoffentlich bereue ich das nicht; das Thema ist heikel genug): Ist Palästina ein Staat, Israel Besatzungsmacht, wer hat das Recht auf Selbstverteidigung und wo sind seine Grenzen, darf man zivile Gebäude zerstören und was sagt Österreichs Neutralität dazu, wenn Sebastian Kurz und Außenminister Schallenberg auf ihren Amtsgebäuden eine Israelfahne hissen?

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Neue Podcastfolge zum Bergkarabach-Konflikt

Der Konflikt zwischen Armenien und Aserbaidschan rund um die umstrittene Region Bergkarabach hat neben (geo-)politischen auch völkerrechtliche Hintergründe: Das Gebiet gehört zwar zu Aserbaidschan, darf aber dennoch nicht ohne weiteres militärisch zurückerobert werden. Warum, habe ich in meiner aktuellen Folge von Recht politisch erläutert. Außerdem habe ich für das International Institute for Peace einen Blogbeitrag dazu verfasst.

Trump und die Krim

Berichten zufolge hat Trump nicht ausgeschlossen, Russlands Eingliederung der Krim anzuerkennen. Wenn man der Mehrheitsmeinung folgt und sie als Annexion einstuft, darf er das nicht (siehe dazu Art 41/2 der ILC-Artikel zur Staatenverantwortlichkeit). Er müsste also der russischen Sichtweise folgen, derzufolge die Krim auf Basis des Selbstbestimmungsrechts rechtmäßig inkorporiert wurde. Das wäre dann doch ein ziemlicher Dammbruch (eine bessere Phrase fällt mir gerade nicht ein).