Der Internationale Strafgerichtshof: Anspruch und Wirklichkeit

Immer mehr afrikanische Staaten könnten sich vom Internationalen Strafgerichtshof (ICC) zurückziehen. Viele sind ob dieser Entwicklungen äußerst besorgt, gilt er doch als eine der zentralen internationalen Errungenschaften der letzten Jahre. Allerdings kommt die befürchtete Austrittswelle nicht von ungefähr. Der Internationale Strafgerichtshof ist weit davon entfernt, den hohen in ihn gesetzten Erwartungen zu entsprechen. Eine kleine Auflistung der zentralen Kritikpunkte.

Das Hauptargument für (internationale) Strafgerichtsbarkeit im Allgemeinen und den Internationalen Strafgerichtshof im Besonderen liegt in der abschreckenden Wirkung der Verfolgung von Straftätern: Die dem Strafrecht im Allgemeinen immer noch zugrundeliegende Feuerbachsche These, dass jemand von der Begehung einer Untat Abstand halten wird, wenn er weiß, „dass auf die Übertretungen ein größeres Übel folgen werde, als dasjenige ist, das aus der Nichtbefriedigung des Bedürfnisses nach einer Handlung […] entspringt.“
Diese These wurde von Julian Ku und Jide Nzelibe 2007 näher untersucht. Dabei gelangten sie zu dem Schluss, dass der abschreckende Effekt letztlich äußerst gering ist, es einen solchen mitunter gar nicht gibt. Schließlich fällen Internationale Strafgerichte im Vergleich zu dem, was Kriegsverbrechern innerhalb der jeweiligen Konflikte und Staaten droht, vergleichsweise milde Urteile.
Darüber hinaus erscheint es sogar möglich, dass Internationale Strafgerichte negative Anreize setzen, also zu mehr Kriegsverbrechen und sonstiger Gewalt führen. Zum einen, weil Schlüsselfiguren aufgrund der Auslieferung bei Friedensverhandlungen und diese daher geringere Erfolgsaussichten haben; zum anderen, weil Internationale Strafgerichte die Bereitschaft zu notwendigen institutionellen und rechtsstaatlichen Reformen innerhalb der betroffenen Staaten verringern, womit die Wurzel von Konflikten weiter fortbestehen und ein genuiner, langfristiger Friede erschwert wird.
Derartig streitbare Ergebnisse sind natürlich, wie die Autoren selbst zu bedenken geben, mit entsprechender Vorsicht zu genießen. Dennoch sollte man die gängige These vom positiven Effekt internationaler Strafgerichtsbarkeit nicht unhinterfragt übernehmen und die Möglichkeit negativer Auswirkungen ernst nehmen:
Our model and data suggest that any deterrence effect of ICT [International Criminal Tribunal] prosecutions, whether ad hoc or via the permanent ICC, is likely to be marginal given the existence of a range of preexisting sanctions in weak states. Potential ICT targets, who are the only individuals likely to be deterred by the threat of an ICT prosecution, already face a substantial likelihood of informal sanctions (such as death, imprisonment, and torture) of greater severity and certainty than any sanction likely to be meted out by an ICT. Given the very low likelihood of actually facing an ICT prosecution, and the significant constraints ICTs face in administering sanctions, we believe ICT prosecutions will be unlikely to have any meaningful deterrence effect. ICT prosecutions might not only fail to deter humanitarian offenders, but might actually exacerbate atrocities. First, ICT prosecutions that are initiated outside of a state’s domestic processes might demand the removal and arrest of politically indispensable figures prior to the resolution of a civil conflict. As a number of current conflicts in Africa already demonstrate, even initiating an international prosecution might fatally undermine the prospects of peace negotiations. Second, the growing ICT institutional framework might distort the incentives of leaders in weak states to engage in the kinds of constructive reform efforts that will thwart future humanitarian atrocities. In other words, rather than invest in building domestic institutions that can incapacitate domestic offenders, leaders of such states will often seek to use the threat of an ICT prosecution to achieve narrow political objectives that will often be inconsistent with the norm-promotion goals of ICTs. Of course, our analysis should be treated with some caution because there have been too few ICT prosecutions to perform the kinds of econometric tests that would generate systematic empirical results. But even if it seems early to make concrete empirical generalizations about the effects of ICT prosecutions, we might still be able to make plausible inferences about the likelihood of deterrence given the availability of alternative sanctions. In essence, although the empirical evidence presented here is largely exploratory and descriptive, it suggests reasons to be wary of the deterrence promise of ICTs. Should the international community completely abandon ICTs in favor of purely political or local approaches to combating humanitarian atrocities? We do not presume to answer that question. What we do know is that it is dangerously naïve to ignore the possibility that ICTs might not only lack any significant deterrence benefits, but might actually exacerbate conflicts in weak states.
Der zweite Vorwurf betrifft die Doppelmoral des internationalen Strafrechts: Schwächere (afrikanische) Staaten und die Afrikanische Union kritisieren den inhärent-diskriminierenden Charakter des ICC, da Politiker und andere potentielle Kriegsverbrecher aus mächtigeren Staaten (man denke an Tony Blair oder George Bush, die beide in Malaysia in absentia verurteilt wurden) letztlich keine Verfahren vor dem Internationalen Strafgerichtshof befürchten müssen. Ungeachtet des offensichtlich politischen Gehalts derartiger Vorwürfe (es gibt in Afrika nun einmal ungleich mehr bewaffnete Konflikte als im „Westen“) scheint es in der Tat so zu sein, dass der Chefankläger Fälle vermeidet, in denen mächtige Staten involviert sind.
Wie Benjamin Schiff („The ICC’s Potential for Doing Bad When Pursuing Good“(26/1 Ethical Affairs 73, p. 75) ausführt, lässt sich das zwar entsprechend instrumentalisieren, stellt aber für sich genommen noch kein Problem dar:
But discrimination in practice, conceding to practicality, is not a fundamentally
unethical attribute. The court needs to do as much good as it can, given its limitations, and it will necessarily exercise some discretion in the conflict situations and cases that it chooses to prosecute. While the court may be pragmatically discriminatory, its effects could nonetheless be salutary if it brings to justice perpetrators of major crimes under its jurisdiction, even if its purview is formally (limited by statute ratifications) and practically (limited by nonlegal considerations) less than universal.
Schiff nennt jedoch drei weitere Probleme im Zusammenhang mit dem Internationalen Strafgerichtshof: Moral Hazard, falsche, überzogene Erwartungen und die Abgabe von Verantwortung in Form eines Verweises an den Internationalen Strafgerichtshofs durch die ständigen Sicherheitsratsmitglieder.
Daher versuchen Konfliktparteien, die Aufmerksamkeit des Anklägers auf die jeweilige andere zu lenken, die spätestens dann, wenn ihre Angehörigen angeklagt werden, zu dem Schluss gelangen könnten, dass Friedensverhandlungen aussichtslos sind: Woraus wiederum der eingangs erwähnte Anreiz zum verstärkten Gewalteinsatz folgt.
Die Gefahr enttäuschter Erwartungen aufgrund später Anklagen, überlanger Verfahren, die geringe Anzahl von Angeklagten oder seine nur beschränkte Zuständigkeit können indes die in den Internationalen Strafgerichtshof gesetzten Hoffnungen enttäuschen. Wenn der Internationale Strafgerichtshof nicht für Gerechtigkeit sorgt, steigt die Attraktivität anderer Mittel.
Der dritte Einwand besteht darin, dass mächtigere Staaten sich durch den Verweis einer Situation an den Sicherheitsrat aus der Verantwortung ziehen können. So gesehen verkommt der Internationale Strafgerichtshof zur pauschal-Entschuldigung, nicht mehr beziehungsweise das Notwendige zu tun:
If the ICC becomes primarily a convenient way for the Council to say it is doing something when stronger action would be more helpful, then the existence of the court would be counterproductive from the standpoints of truth and victim welfare, and thereby it would be unethical. (Schiff, op.cit., 80).
Ein letzter maßgeblicher Kritikpunkt betrifft die  hohen Kosten und die fehlende Effizienz des Internationalen Strafgerichtshofs. Auch im Vergleich zu anderen internationalen Strafgerichtshöfen wie jenen für das ehemalige Jugoslawien oder für Ruanda geht die Rechnung einfach nicht auf.
Man sieht also, es bestehen fundamentale Kritikpunkte am Internationalen Strafgerichtshof. Er hat bislang noch nicht gehalten, was viele sich von ihm versprochen haben. Es führt kein Weg daran vorbei, sich der Kritik anzunehmen – insbesondere dann, wenn es nun wirklich zu einem Domino-Effekt kommt und immer mehr afrikanische Staaten reihenweise austreten.

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