Der abgesetzte katalanische Regionalpräsident Carles Puigdemont befindet sich derzeit in Belgien. Nach Spanien will er vorerst nicht zurückkehren, da er mit keinem fairen Prozess rechnet. Er geriert sich quasi als Präsident im Exil. Was würde das bedeuten?
Exilregierungen
Puigdemonts neue Webseite „president.exili.eu“ macht schon auf der URL klar, worum es hier geht: Er sieht sich als Präsident im Exil an. Das passiert immer dann, wenn eine Regierung oder ein Staatsoberhaupt aufgrund rechtswidriger Handlungen das Land verlassen muss: Also bei einem Putsch oder einer Besetzung durch fremde Truppen.
Der Putsch im Völkerrecht
In ersterem Fall handelt es sich definitionsgemäß um einen verfassungswidrigen Machtwechsel – daher wird er nicht immer anerkannt. Vielmehr wird fingiert, dass die rechtmäßige Regierung sich weiter im Amt befindet, obwohl sie keine faktische Kontrolle ausüben kann. Beispiele wären Haiti 1991-1994 (Jean-Bertrand Aristide ist nach dem Militärputsch nach Venezuela und anschließend in die USA geflohen) oder Sierra Leone 1997 (Ahmad Tejan Kabbah 1997 nach einem Putsch nach Guinea geflüchtet). In beiden Fällen wurde ein gewählter Präsident gewaltsam abgesetzt. In beiden Fällen wurde er weiterhin anerkannt und später durch ausländische Truppen (in Haiti die USA, in Sierra Leone ECOWAS unter Führung Nigerias) wieder ins Amt gehievt.
Okkupationen im Zweiten Weltkrieg
Dasselbe gilt bei der Invasion und anschließenden Okkupation durch fremde Truppen. Schon während des Zweiten Weltkriegs waren solche Handlungen völkerrechtlich verboten. Daher hat man auch hier die bestehenden und vertriebenen Regierungen weiter anerkannt. Die Annexion – die gewaltsame Landnahme – stellte auch damals keinen gültigen Rechtstitel dar.
Während des Zweiten Weltkriegs befanden sich acht europäische Regierungen in England: Belgien, die Tschechoslwakei, Griechenland, Luxemburg, die Niederlande, Norwegen, Polen und Jugoslawien. Demgemäß sprach man von einem „Miniature Europe“ in London.[1] Sie genossen diplomatische Immunitäten und Privilegien, ebenso haben sie Vertreter entsandt und empfangen oder auch Verträge abgeschlossen. Großbritannien erlaubte ihnen sogar, (ihre Heimat betreffende) Gesetze zu verabschieden.
Und Puigdemont?
Mit belgischem Einverständnis – genau genommen auf Grundlage einer Anerkennung Kataloniens als souveräner Staat – könnte Puigdemont also tatsächlich wie ein Präsident im Exil handeln: Rechtsakte erlassen, Immunitäten und Privilegien bekommen oder fremde Staatsoberhäupter empfangen beziehungsweise selbst ins Ausland Staatsbesuche machen. Sonderlich wahrscheinlich ist das selbstredend nicht. Bislang hat noch kein europäischer Staat auch nur ansatzweise angedeutet, Katalonien anerkennen zu wollen. Eine solche Anerkennung wäre übrigens auch rechtswidrig: Allgemein darf man einen abspaltenden Staat erst dann anerkennen, wenn er sich nicht mehr unter Kontrolle des betroffenen Staats (also Spaniens) befindet und eine solche Rückkehr auch nicht mehr erwartet werden kann. Eine Anerkennung würde also das Einverständnis Spaniens brauchen. Und mit einem solchen ist auf absehbare Zeit nicht zu rechnen.
Quelle:
[1] F E Oppenheimer, ‘Governments and Authorities in Exile’ (1942) 36/4 American Journal of International Law 568.