Royal Wedding und warum Meghan Markle US-Amerikanerin bleiben darf

Wie ich von Moritz Moser gelernt habe, wäre in den USA 1810 beinahe ein Verfassungszusatz angenommen worden, der die Ausbürgerung vorsah, wenn man fremde Adelstitel annimmt. Meghan Markle, nunmehrige Duchess of Sussex, hätte also ihre US-amerikanische Staatsbürgerschaft verloren.
Man kann sich allenfalls fragen, ob die USA damit das Verbot willkürlicher Ausbürgerungen (vgl den Fall Solschenizyn in der Sowjetunion) gemäß Artikel 15 Abs 2 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 verletzt hätten. Den Abkommen zur Verminderung der Staatenlosigkeit sind sie übrigens nie beigetreten. Wobei sie wohl ohnehin britische Staatsbürgerin werden dürfte.

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