Für eine deutsche Militäroperation in Syrien gibt es keine allgemein akzeptierte Rechtsgrundlage.
Deutsche Politiker unterschiedlicher Couleurs zeigen sprechen davon, dass es für einen deutschen Waffeneinsatz in Syrien/Idlib eine hinreichende Rechtfertigung gäbe, wie man auf ZEIT ONLINE liest (siehe https://www.zeit.de/…/deutsche-beteiligung-militaereinsatz-…).
Eine Rechtfertigung findet sich freilich immer. Nur in den allerseltensten Fällen versuchen Staaten nicht einmal, ihr Handeln zu begründen. Die Frage ist, ob ein völkerrechtliches Argumente auch der Rechtslage entspricht. Und das muss hier verneint werden. Eine deutsche Militäroperation in Syrien wäre völkerrechtswidrig. Weder wird Deutschland (oder ein Partnerland) angegriffen, noch gibt es eine Sicherheitsratsresolution. Das Konzept der humanitären Intervention konnte sich bislang nicht durchsetzen (siehe hier). Die vom Vorsitzenden des Auswärtigen Ausschusses im Bundestag genannte Schutzverantwortung (R2P) ist für sich genommen keine eigenständige Rechtsgrundlage für den Waffeneinsatz. Vielmehr handelt es sich um eine Handlungsaufforderung. Sie hat an der Notwendigkeit einer Autorisierung des Sicherheitsrats allerdings nichts geändert.
Damit ist die Fallprüfung auch schon wieder abgeschlossen. Was nicht heißt, dass man nicht darüber diskutieren sollte, ob die geltende Rechtslage überdacht gehört. Wenn sich keiner ans Recht hält, hat das Recht ein Problem.
Ja, so kann man das sagen. Gibt es aktuell Sitzungen des Sicherheitsrates zur Lage?
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ja, siehe https://www.un.org/press/en/2018/sc13495.doc.htm