Demos und Polizeigewalt

Anlässlich eines Videos zu Polizeigewalt im Rahmen einer Demonstration zum Klimaschutz kocht derzeit eine Debatte rund um Polizeigewalt und den justiziellen Umgang damit. Ihr Ablauf ist – wie so oft – vorhersehbar.

Zum Beispiel überrascht es wenig, dass Herbert Kickl, der sich während seiner Amtszeit als Innenminister regelmäßig mit Polizisten ablichten ließ, als Reaktion auf „Vorverurteilungen“ sogleich zu einer Pauschalverteidigung der Polizei ausreitet. Die FPÖ schnitt unter Polizisten bei den letzten Nationalratswahlen und bei den Wahlen zur Personalvertretung (zweiter Platz hinter der ÖVP-Personalvertretung) gut ab. Abgesehen davon standen die jüngsten polizeilichen Rekrutierungskampagnen stand aufgrund der Auswahl der Medien für Werbeeinschaltungen in der Kritik.

Auch sonst sind die Töne dieser Seite des Argumentationsakkordeons hinlänglich bekannt. Die Frage, was vor dem Video/den Videos passiert sei, taucht ebenso oft auf wie der Verweis darauf, dass man nicht alles sehen könne.

Hohes Vertrauen in die Polizei

Bei alledem kann die Polizei auf hohe Vertrauenswerte in der Bevölkerung setzen: In der  Europäischen Wertestudie aus dem Jahr 2018 lag sie auf Platz 1, knapp vor dem Gesundheitswesen und klar vor dem Sozialversicherungssystem. Was freilich nichts daran ändert, dass viele derjenigen, die regelmäßig mit der Polizei zu tun haben, ein anderes Bild haben (können).

Menschenrechte und Polizeigewalt

Einmal mehr stellt sich also eine Reihe altbekannter Fragen, von der Ausbildung über die Rekrutierung – wie gewinnt man empathische und reflektierte Menschen für den Polizeiberuf – bis hin zur Aufarbeitung von Anzeigen wegen Polizeigewalt. Wie man im Bericht des damaligen Sonderberichterstatters für Folter Manfred Nowak nachlesen kann, gilt exzessive Gewaltanwendung durch Polizisten als unmenschliche oder erniedrigende Behandlung:

since the enforcement of the law against suspected criminals, rioters or terrorists
may legitimately require the use of force, and even of lethal weapons, by the police and other security forces, only if such use of force is disproportionate in relation to the purpose to be achieved and results in pain or suffering meeting a certain threshold, will it amount to cruel or inhuman treatment or punishment … Disproportionate or excessive exercise of police powers amounts to [grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung] and is always prohibited. But the principle of proportionality, which assesses the lawful use of force to fall outside the scope of [grausame, unmenschliche oder herabwürdigende Behandlung], only applies in situations in which the person concerned is still in a position to use force in turn against a law enforcement official or a third person. As soon as that person ceases to be in a position to resist the use of police force, i.e. is under the control of a law enforcement official and becomes powerless, the principle of proportionality ceases to apply.

Torture and other cruel, inhuman or degrading treatment – Report of the Special Rapporteur on the question of torture, Manfred Nowak (23 December 2005)

Und die Justiz?

Beim Rechtsschutz für Betroffene beziehungsweise den Konsequenzen für die Verantwortlichen gibt es in Österreich jedenfalls eklatante Lücken: Eine unter Leitung von Professorin Reindl-Krauskopf (Uni Wien, Fakultät für Rechtswissenschaften) erstellte Studie dazu hat das Thema bereits umfassend aufgearbeitet (siehe dazu auch folgende Anfrage der Partei JETZT – Liste Pilz). Dabei taucht etwa die Frage auf, wieso nur in „0,5 % der Fälle Misshandlungsvorwürfe via Strafantrag an das Gericht herangetragen“ wurden. Auch sonst bleibt offen, wieso es bei 772 Anzeigen gegen 1125 Polizisten keine einzige Verurteilung gegeben hat.

 

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