Türkische Angriffe im Nordirak völkerrechtswidrig

Libyen, Syrien, Irak: Die türkische Armee kämpft im Mittleren Osten an immer mehr Fronten.

Die Angriffe auf PKK-Stellungen im Nordirak – Operation „Adlerkralle“ bzw. „Tigerkralle“ – wurden von der Türkei als Selbstverteidigung gerechtfertigt, weil der Irak nicht in der Lage sei, „Terroristen auf seinem Gebiet in den Griff zu bekommen“ (sinngemäß).

Allerdings haben die wissenschaftlichen Dienste das türkische Vorgehen eindeutig als völkerrechtswidrig eingestuft, weil es keinen bewaffneten Angriff im Sinne von Artikel 51 UN-Charter gibt. Der Bericht bringt sogar die Idee ins Spiel, Deutschlands Sitz im Sicherheitsrat zu nutzen, um eine Resolution einzubringen. #NOTGONNAHAPPEN

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