Die Situation in Griechenland sorgt einmal mehr für Gesprächsstoff. Die ÖVP legt sich bei der Aufnahme von Kindern und Familien aus den Lagern quer, die Grünen wollen die Koalition nicht aufs Spiel setzen. Ein paar rechtliche Hintergründe und Zahlen dazu.
Übersicht:
- Aufnahmen sind rechtlich möglich
- Abschiebungen nach Griechenland
- Wen aufnehmen?
- Wer ist in den Lagern?
- Pull-Effekt?
1.) Aufnahmen sind rechtlich möglich
Wie auch immer man zur Aufnahme von Asylwerbern und Flüchtlingen aus den überdesolaten griechischen Lagern steht: Das (EU-)Recht ist hier das kleinste Problem. Burgenlands Landeshauptmann Hans Peter Doskozil sprach in der Vergangenheit von der fehlenden Rechtsgrundlage: Zwar ist in der Regel das Land zuständig, über das Asylwerber in die EU einreisen. Allerdings sieht Artikel 17 der Dublin III-Verordnung – die die Zuständigkeit für Asylanträge festlegt – eine humanitäre Aufnahme auf Antrag des betroffenen Staats (also Griechenlands) vor:
Der Mitgliedstaat, in dem ein Antrag auf internationalen Schutz gestellt worden ist und der das Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Mitgliedstaats durchführt, oder der zuständige Mitgliedstaat kann, bevor eine Erstentscheidung in der Sache ergangen ist, jederzeit einen anderen Mitgliedstaat ersuchen, den Antragsteller aufzunehmen, aus humanitären Gründen, die sich insbesondere aus dem familiären oder kulturellen Kontext ergeben, um Personen jeder verwandtschaftlichen Beziehung zusammenzuführen, auch wenn der andere Mitgliedstaat nach den Kriterien in den Artikeln 8 bis 11 und 16 nicht zuständig ist. Die betroffenen Personen müssen dem schriftlich zustimmen.
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2.) Abschiebungen nach Griechenland
Die Lage in Griechenlands Flüchtlingslagern ist schon lange desaströs. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) und die EU (auf Basis einer Rechtsmeinung von Verica Trstenjak, Generalanwältin beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) haben Rücküberstellungen von Asylwebern nach Griechenland – sofern es aufgrund der Dublin III-Bestimmungen zuständig ist – schon 2011 als menschenrechtswidrig gesehen. Genau genommen waren sie untersagt, weil die Lage vor Ort „unmenschlich“ oder „erniedrigend“ im Sinne von Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention sei. Die EU führt seit März 2017 die Möglichkeit von Rücküberstellungen nach Griechenland vor (in der Praxis passiert das dennoch selten, auch wenn Griechenland zuständig ist, scheitert es oft an der behördlichen Zusammenarbeit/dem Willen Griechenlands). Angesichts der aktuellen Lage könnte sich das bald wieder ändern. Im Moment geht es aber ohnehin darum, ob und wie Menschen aus Griechenland herausgeholt werden (können).
3.) Wen aufnehmen?
Im Zusammenhang mit der Diskussion rund um die Aufnahme von Asylwerbern hat sich eine Art Flüchtlings-Selektivität herausgebildet: Kinder und Frauen gelten als weniger gefährlich als junge Männer. Daher wollen Länder wie Deutschland sie auch eher übernehmen, zumal sich die Bilder medial „besser machen“. Ein zweiter Faktor bei der Verteilung bzw. dem Transport in andere Länder betrifft die Chancen auf Asyl. Zielländer wollen schließlich Menschen mit guten Chancen oder bereits rechtskräftigem (griechischen) positiven Asylbescheid aufnehmen – zumal es doch absurd wäre, Menschen unter großem Aufwand ins Land zu holen, um sie ein paar Jahre später wieder in ihre Heimat zurückzuschicken. So hat Deutschland bereits im März 2020 beschlossen, 243 krankte Kinder und ihre (Kern-)Familien aus Griechenland zu übernehmen, die Aktion wurde am 17. Dezember beendet (siehe BAMF-Pressemitteilung). Darüber hinaus hat die deutsche Regierung nach dem Brand in Moria beschlossen, 150 unbegleitete minderjährige (also unter 18) Flüchtlinge und 1.553 „Familienangehörige“ von Flüchtlingen in Deutschland aufzunehmen, die in Griechenland Asyl bekommen haben (damals hatten 10 EU-Länder ihre Beteiligung an der Verteilung von Flüchtlingen aus Moria angekündigt).
4.) Wer ist in den Lagern?
Das wirft die Frage auf, wer sich in den Lagern befindet. So genau weiß das anscheinend niemand, die „besten“ Zahlen hat die UN-Flüchtlingshilfe: So stammen 36% der in Griechenland seit Anfang des Jahres über den Seeweg angekommenen Flüchtlinge (UNHCR) aus Afghanistan, 23,3% aus Syrien und rund 10% aus der Demokratischen Republik Kongo. In den Lagern auf den griechischen Inseln sind laut UNHCR etwa 19.100 Menschen, 46% aus Afghanistan, 18% aus Syrien und 7% aus jeweils der Demokratischen Republik Kongo und Somalia. Die Mehrheit (51%) von ihnen sind Männer, 21% Frauen, 16% Burschen und 12% Mädchen (unter 18, von denen wiederum etwa 70% unter 12 sind). Außerdem sind sechs % der Minderjährigen sogar unbegleitet, die meisten von ihnen stammen aus Afghanistan.
5.) Pull-Effekt?
Im Zusammenhang mit der Aufnahme bzw. Verteilung von Flüchtlingen wird immer wieder die Sorge vor einem „pull-Effekt“ geäußert, der zusätzliche Menschen dazu bewegen könnte, nach Europa zu kommen. Die These wurde insbesondere von der europäischen Grenzagentur FRONTEX vertreten, die aufgrund der Seenotrettungen im Mittelmeer mehr und schlechtere Flüchtlingsboote aus Libyen registrierte (siehe den Risk Analysis-Report für 2017, S. 32:
it transpired that both border surveillance and SAR missions close to, or within, the 12-mile territorial waters of Libya have unintended consequences. Namely, they influence smugglers’ planning and act as a pull factor that compounds the difficulties inherent in border control and saving lives at sea. Dangerous crossings on unseaworthy and overloaded vessels were organised with the main purpose of being detected by EUNAVFOR Med/Frontex and NGO vessels.
Apparently, all parties involved in SAR operations in the Central Mediterranean unintentionally help criminals achieve their objectives at minimum cost, strengthen their business model by increasing the chances of success. Migrants and refugees – encouraged by the stories of those who had successfully made it in the past – attempt the dangerous crossing since they are aware of and rely on humanitarian assistance to reach the EU.
Allgemein ist der „pull-Effekt“ allerdings umstritten und lässt sich allein deshalb nur schwer mit Zahlen belegen, weil es zahlreiche außenpolitische, aber auch individuelle Externalitäten gibt, die Menschen dazu bewegen, das Land zu verlassen (oder dort trotz widriger Umstände zu bleiben). Jedenfalls kam es in Deutschland seit der Ankündigung, zusätzliche Flüchtlinge aufzunehmen (bzw. im Zuge der Umsetzung), zu keiner erheblichen Zunahme der Asylanträge. Was freilich auch einfach nur daran liegen könnte, dass das Coronavirus die Reise zur und innerhalb der EU erschwert. Außerdem macht die Türkei die Grenzen dicht – mit dem Nebeneffekt, dass Erdogan sich vor allfälligen Sanktionen (etwa wegen dem Erdgasstreit im Mittelmeer) keine Sorgen zu machen braucht. Die Frage nach „push“ und „pull“-Faktoren bleibt damit weiter ungeklärt.