Ich habe bei Puls24 ein wenig über die völkerrechtlichen Implikationen des Afghanistanbzugs gesprochen (eine kurze Zusammenfassung weiter unten).
Es wird keine US-Vertretung in Kabul geben, weil Botschaften ein beliebtes Angriffsziel sind. Man denke nur an den Teheraner Geiselfall.– auf Grundlage der „unable or unwilling“-Doktrin könnten die USA jederzeit in Afghanistan gegen Terrorgruppe intervenieren.
Ebenso beanspruchen sie das Recht, ihre Landsleute militärisch zu schützen (die „protection of nationals“-doctrine). Ich war 2011 bei der Revolution in Ägypten vor Ort und konnte damals unfreiwillig miterleben, wie schwer es ist, eigene Staatsbürger aus Krisengebieten herauszuholen.
In irgendeiner Weise wird man die Taliban „anerkennen“ bzw. zumindest mit ihnen Kontakte haben müssen. Jellineks normative Kraft des Faktischen strikes again.
Außerdem wurde ich auf die Forderung von Manfred Haimbuchner angesprochen, die Grenzen zu schließen. Das lässt sich als Oppositionspartei freilich leicht sagen. Als kleines Binnenland bestehen hier nunmal leider gewisse faktische Grenzen. Allgemein sehe ich bei der „2015 darf sich nicht wiederholen“-Forderung ein Sicherheitsnarrativ, das den USA nachempfunden ist. Rigorose Überprüfungen, bevor Menschen nach Europa gelangen, werden allein aus geographischen Gründen aber schwer.
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