Veganes Essen beim Bundesheer?

Ein Soldat fordert veganes Happa Happa beim Bundesheer. Ein juristischer Leckerbissen (höhö!).

Laut Europäischer Menschenrechtskommission (die es heute nicht mehr gibt, der einschlägige Fall ist aus dem Jahr 1993) ist Veganismus – der „ethisch motivierte völlige Verzicht auf tierische Produkte bei der Ernährung u. a.“ zur Vermeidung von Tierleid – in der Tat eine durch Artikel 9 EMRK geschützte Weltanschauung. Um unter diesen Begriff zu fallen, braucht es allgemein „a certain level of cogency, seriousness, cohesion and importance“.

Vom Europäischen Gerichtshof gibt es dazu (noch) keine Rechtsprechung, wohl aber zwei Fälle zu buddhistischer – fleischloser – Ernährungsweise (Jakobski gegen Polen und Vartic gegen Rumänien).

In beiden Fällen lag eine Verletzung der Gedankens-, Gewissens- und Religionsfreiheit vor, weil es im Gefängnis keine vegetarische Speisen gab und das Anbieten von eben solchen den betroffenen Staaten durchaus zumutbar war (es handelt sich um kein absolut geschütztes Recht).

Jetzt darf man sich fragen, was daraus für das Bundesheer folgt: Dessen Pressesprecher betont, dass Veganer nur einen äußerst geringen Prozentsatz der Bevölkerung bzw. der Soldaten ausmachen und die tägliche Verpflegung mit veganen Speise daher unverhältnismäßig wäre. Außerdem sei vegane Ernährung mangelhaft. Dagegen spricht, dass der Schutz der Weltanschauung kein „number’s game“ ist und auch Nicht-Veganer, zumindest ab und an, vegane Speisen essen (könn(t)en). Mahlzeit!

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