A few words on Greece

In re Griechenland/Greece: [English version below]
— Niemand wurde/wird gezwungen, Griechenland Geld zu borgen. Schuldschaft ist ein dialektisches Verhältnis (vgl. David Graeber, Debt: The First 5000 Years), in dem auch der Gläubiger Verantwortung trägt. Das scheint inmitten der (berechtigten) Kritik an der desaströsen Wirtschafts- und Finanzpolitik der griechischen Regierungen der letzten Jahrzehnte doch unterzugehen.
— Immer wieder lese ich, Griechenland hätte sich „in die Eurozone geschummelt“. ‪#‎iduntbelieveit‬, ich wage vielmehr zu behaupten, dass die damaligen Akteure über die tatsächliche wirtschaftliche Situation in Griechenland Bescheid wussten. Aber der Euro war nunmal von Anfang an ein politisches Projekt, da war wenig Platz für rational-ökonomische Bedenken und man wollte Griechenland eben um jeden Preis drinhaben (vgl. den Aufruf von 155 Ökonomen von 1998: Die jetzigen Probleme sind so unerwartet nicht, siehe http://www.berliner-zeitung.de/…/-der-euro-kommt-zu-frueh-,…).

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In re Greece:
— No one was/is forced to lend Greece any money. Debt is dialectic (cf David Graeber, Debt: The First 5000 Years), the creditor is not free of responsibility. This simple fact seems to be largely ignored amidst the (reasonable) criticism on the desastrous enonomic policies of the Greek governments in the last decades.
— Again and again, I read that Greece cheated itself into the Eurozone. Iduntbelieveit. I dare to state that everyone in charge knew about the real economic situation in Greece. At the end of the day, the Euro was a political project from the very beginning, leaving little room for economic considerations. Greek was to be included at all cost.

zum Völkerrechtssubjekt "Deutsches Reich"

Immer wieder sorgt die Frage, ob das deutsche Reich juristisch/völkerrechtlich noch existiert und ob die BRD ihr Rechtsnachfolger ist für Unruhe; so unter anderem aufgrund einer Anfrage der Linken, die damit beantwortet wurde, dass das Deutsche Reich mit der Bundesrepublik Deutschland völkerrechtlich identisch ist. So verstörend es auch klingen mag: Völkerrechtlich ist die Sache eigentlich klar und wenig aufregend. Ein Staat bleibt schließlich auch aufgrund eines Regierungs- oder Systemwechsels (mag das Vorgängersystem auch noch so manifest menschenverachtend sein) dasselbe Völkerrechtssubjekt.

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Die unrühmlichen Wurzeln des Schwarzfahrens

disturbing fact of the day? Dtrafrechtliche Ahndung von Schwarzfahren, also die „Erschleichung der Beförderung durch ein Verkehrsmittel“, gilt als unmoralisch, da man die Beförderung einer durch die Allgemeinheit finanzierten Dienstleistung beansprucht, ohne beizutragen. In Deutschland wurde dieser Tatbestand durch die Nationalsozialisten eingeführt. Bestrebungen in die Richtung hatte es schon zuvor (1927) in der Weimarer Republik gegeben, aber umgesetzt hat es dann erst 1935 die NSDAP:

„Das Gesetz führte in § 265a die Strafbarkeit der mißbräuchlichen Benutzung eines Münzfernsprechautomaten sowie des sog. Schwarzfahrens ein und schloß damit Strafbarkeitslücken, die durch die Rechtsprechung entstanden waren. Es folgte damit dem Entwurf 1927.“

Hans-Ludwig Schreiber, ‚Die Strafgesetzgebung im >>Dritten Reich<<‚ in Ralf Dreier und Wolfgang Sellert (Hrsg.), Recht und Justiz im >>Dritten Reich<< (Suhrkamp1989) 151, 175.

Die Bestimmung ist übrigens bis heute im deutschen Strafgesetzbuch zu finden:

Strafgesetzbuch (StGB)
§ 265a Erschleichen von Leistungen

(1) Wer die Leistung eines Automaten oder eines öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes, die Beförderung durch ein Verkehrsmittel oder den Zutritt zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Die §§ 247 und 248a gelten entsprechend.

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__265a.html