Da gerade in den wichtigsten Fällen von Verfassungsverletzung Parlament und Regierung Streitparteien sind, empfiehlt es sich zur Entscheidung des Streites eine dritte Instanz zu berufen, die außerhalb dieses Gegensatzes steht und selbst in keiner Weise an der Ausübung der Macht beteiligt ist, die die Verfassung im wesentlichen zwischen Parlament und Regierung aufteilt. Dass diese Instanz dadurch selbst eine gewisse Macht erhält, ist unvermeidlich. Aber es ist ein gewaltiger Unterschied, ob man einem Organ keine andere als diese Macht verleiht, die in der Verfassungskontrolle liegt, oder ob man die Macht eines der beiden Hauptmachtträger durch die Übertragung der Verfassungskontrolle noch verstärkt. Das bleibt der Hauptvorzug eines Verfassungsgerichts: dass es selbst, weil von vornherein an der Machtausübung nicht beteiligt, in keinem notwendigen Gegensatz zu Parlament oder Regierung steht.
Hans Kelsen, Wer soll der Hüter der Verfassung sein (2. Auflage, herausgegeben von Robert Chr. van Ooyen, Mohr Siebeck 2019), 88.
Kategorie: Allgemein
Aufnahme aus Moria? Ein paar Zahlen
Die Debatte rund um Moria nimmt nach dem gestrigen ZIB2-Interview mit Außenminister Schallenberg richtig Fahrt auf: Vizekanzler Kogler hat ihn kritisiert, die Grünen stehen gehörig unter Druck.
Zwecks Einordnung erlaube ich mir, ein paar Zahlen ins Feld zu führen.
Golan-Video: Kein Strafverfahren gegen österreichische Blauhelme (neue Podcastfolgen)
Die Oberstaatsanwaltschaft Wien wird wegen dem Massaker am Golan kein Strafverfahren einleiten.
Weiterlesen „Golan-Video: Kein Strafverfahren gegen österreichische Blauhelme (neue Podcastfolgen)“Türkische Angriffe im Nordirak völkerrechtswidrig
Libyen, Syrien, Irak: Die türkische Armee kämpft im Mittleren Osten an immer mehr Fronten.
Weiterlesen „Türkische Angriffe im Nordirak völkerrechtswidrig“neue „Recht politisch“-Podcastfolgen
Eine zu den „grauen Wölfen“, eine zu den Verfassungsänderungen in Russland (darüber habe ich mit Professor Mangott von der Universität Innsbruck gesprochen).
Weiterlesen „neue „Recht politisch“-Podcastfolgen“