Aktueller Fall, der zeigt, dass auch Russland sich an EGMR-Entscheidungen hält: In Oleynikov gegen Russland hatte die nordkoreanischen Botschaft von einem russischen Staatsangehörigen 1500 US-Dollar geborgt und nie zurückgezahlt. Seine Klage wurde von den russischen Gerichten aber unter Verweis auf die absolute Immunität fremder Staaten abgelehnt. Der EGMR sah darin eine Verletzung des Rechts auf ein faires Verfahren. Russland hat daher seine Rechtslage geändert: Fremde Staaten genießen nun – wie international üblich –keine Immunität für privatrechtliches Handeln mehr (acta iure gestionis). Der Fall ist damit endgültig beigelegt.
Kategorie: Völkerrecht
[neues Video] Zum Welttag des Buches: Das International Law in Domestic Courts Casebook
Ein wenig Werbung in eigener Sache: Vor Kurzem ist bei Oxford University Press das Casebook zu International Law in Domestic Courts erschienen. Eine kleine Vorstellung.
[neues Video] zur Krise der WTO
Vor 25 Jahren wurde das Marrakesh-Abkommen, das Gründungsdokument der WTO, beschlossen. Heute steckt sie aufgrund des „Trade Wars“ in der größten Krise ihres Daseins. Ein paar Anmerkungen.
WTO: China ist keine Marktwirtschaft
Die WTO hat soeben eine weitere richtungsweisende Entscheidung getroffen (sie ist noch nicht publik): China gilt nach wie vor nicht als „Marktwirtschaft“. China hätte laut Beitrittsprotokoll eigentlich innerhalb von 15 Jahren den Übergang vollenden sollen, was allerdings nicht geschehen ist. Deswegen genießen die USA und die EU bei der Berechnung von Dumping und Anti-Dumping-Zöllen weitaus mehr Spielraum – zum Nachteil Chinas – als bei „market economies“ (siehe dazu etwa den Fall EC–Fasteners). Zur Frage, ob die USA China als Marktwirtschaft-Status geben sollten siehe auch dieses Briefing von Chad Brown.
Luzius Wildhaber in der Neuen Zürcher Zeitung
„Wir sehen heute wohl einfach deutlicher, dass es internationales Recht gibt und welche Rolle es spielt. Die Dichte der Regeln und die Zahl der internationalen Organisationen haben zugenommen. Dadurch werden die Debatten intensiver und die Einwände grösser.“ Lesenswertes Interview mit dem ehemaligen Präsidenten des Europäischen Gerichtshofs zu Russland (Putin bedrohte ihn ein Mal), der Zukunft der Menschenrechte und dem Völkerrecht im Allgemeinen.