Der Konflikt zwischen Armenien und Aserbaidschan rund um die umstrittene Region Bergkarabach hat neben (geo-)politischen auch völkerrechtliche Hintergründe: Das Gebiet gehört zwar zu Aserbaidschan, darf aber dennoch nicht ohne weiteres militärisch zurückerobert werden. Warum, habe ich in meiner aktuellen Folge von Recht politisch erläutert. Außerdem habe ich für das International Institute for Peace einen Blogbeitrag dazu verfasst.
Nationalfeiertag: Mal wieder sehr österreichisch (Podcastfolge inside)
Jedes Jahr wieder, unser Nationalfeiertag. Dieses Mal ging es besonders österreichisch zu.
Weiterlesen „Nationalfeiertag: Mal wieder sehr österreichisch (Podcastfolge inside)“neuer Artikel für den Falter.at-Think Tank und neue Podcastfolge zu „Hass im Netz“
Ich bin fortan Teil des Falter- Think Tanks, der gemeinsam mit der Universität Wien betrieben wird. In meinem ersten Artikel ging es um die Sterbehilfe und das „Recht auf Sterben“, über das der österreichische Verfassungsgerichtshof im November weiter berät. Im zweiten um den Friedensnobelpreis für das Welternährungsprogramm und die absurd niedrigen Beiträgen Österreichs (übrigens sind wir auch bei anderen internationalen Organisationen wie der Weltgesundheitsorganisation oder der UNO-Flüchtlingshilfe äußerst knausrig).
Außerdem hat sich auch in Sachen Podcasts was getan, für #Rechtpolitisch habe ich mit der Rechtsanwältin Katharina Bisset über „Hass im Netz“ und das dazugehörige Gesetz gesprochen.
Schweizer Garde und Heiliger Stuhl
Elf von 135 Mitgliedern der Schweizergarde sind mit dem Coronavirus infiziert. Jetzt wäre also der ideale Zeitpunkt, mal wieder im Vatikan einzumarschieren. Der Heilige Stuhl würde dadurch übrigens nicht untergehen. Man erinnere sich: Seine Rechtsnatur als gebietsunabhängiges Völkerrechtssubjekt geht darauf zurück, als Italien unter Emmanuel II. 1870 eine Sitzungspause und den französischen Truppenabzug – die wurden gegen Preußen gebraucht – während des Ersten Vatikanischen Konzils ausnutzte, um Rom bzw. den damaligen Kirchenstaat zu erobern. Obwohl der Papst damit sein Gebiet verlor, wurden er und seine Vertretungen weiter anerkannt. Seitdem spricht man beim Heiligen Stuhl – vielen hier wohl bekannt – von einem traditionellen Völkerrechtssubjekt „sui generis“ (eigener Art): Er ist einerseits die Regierung des Vatikanstaats – mit dem Papst als Staatsoberhaupt – und andererseits die Vertretung der gesamten römisch-katholischen Kirche mit einer souveränen, gebietsunabhängigen Völkerrechtssubjektivität. Als solches ist der Heilige Stuhl auch zahlreichen Verträgen beigetreten, von der Kinderrechtskonvention bis hin zu den Genfer Abkommen. Das Thema ist überhaupt ein Klassiker des Völkerrechts – jedenfalls merke ich in Gesprächen mit Jus-Absolventen jeden Alters, dass sie die „Sache mit dem Heiligen Stuhl“ irgendwie hängen bleibt.
Nobelpreis ans Welternährungsprogramm: Knausriges Österreich
Am Freitag, dem 9. Oktober wurde der Friedensnobelpreis an das World Food Programme (WFP) verliehen. Ein wenig nutzloses Völkerrecht-Wissen dazu (inklusive einer kleinen Schelte an Österreich, das weniger zahlt als Burundi).
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